Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  146.  1917.  1043

IV.

Der  Fragebogen  ist  durch  den  Haushaltungsvorstand,  den  Betriebsleiter,
den  Händler  oder  sonstigen  Bezugsvermittler  auszufüllen  und  spätestens  binnen
zwei  Tagen  nach  Empfang  dem  Gemeindevorstand  bezw.  Ortsvorsteher  und  im
Gebiete  der  Ritterschaft  der  ritterschaftlichen  Obrigkeit  zurückzugeben.

V.

Die  Gemeindevorstände  bezw.  Ortsvorsteher  und  die  ritterschaftlichen  Ortsobrigkeiten
  haben  sofort  die  eingesandten  Fragebogen  auf  Vollzähligkeit  zu
prüfen  und  sie  bis  zum  8.  September  an  das  Großh.  Statistische  Amt  in
Schwerin  einzusenden.

·  VI.

Das  Großh.  Statistische  Amt  wird  mit  der  Zusammenstellung  der  Ergebnisse
  der  Bestands=  und  Bedarfsermittlung  an  Brennstoffen,  die  im  Einvernehmen
  mit  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  (Landeskohlenstelle)  vorzunehmen
  ist,  beauftragt.

Schwerin,  den  24.  August  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.