Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 162. 1139 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. September 1917. 
  
  
Inhyalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Heranzieh ung von Zugtieren zu kriegs- 
wichtigen Transporten. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 20. September 1917, betreffend Beschlagnahme der 
deutschen Schafschur. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 1. Juli 1917, betreffend Be- 
schlagnahme der deutschen Schafschur, Rbl. Nr. 109 S. 783, wird nachstehend 
die Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Ausführungsbestim- 
mungen gemäß § 12 der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K.R.A. vom 
1. Juli 1917, über die Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen 
Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien, veröffentlicht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen. " 
Die gemäß III der Bekanntmachung erforderlichen Formulare können von 
der Registratur des unterzeichneten Ministeriums angefordert werden. 
Schwerin, den 20. September 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
245
	        
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