Nr. 162. 1139
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. September 1917.
Inhyalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme der deutschen Schafschur.
(2) Bekanntmachung, betreffend Heranzieh ung von Zugtieren zu kriegs-
wichtigen Transporten.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 20. September 1917, betreffend Beschlagnahme der
deutschen Schafschur.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 1. Juli 1917, betreffend Be-
schlagnahme der deutschen Schafschur, Rbl. Nr. 109 S. 783, wird nachstehend
die Bekanntmachung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Ausführungsbestim-
mungen gemäß § 12 der Bekanntmachung Nr. W. I. 1771/5. 17. K.R.A. vom
1. Juli 1917, über die Beschlagnahme und Bestandserhebung der deutschen
Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien, veröffentlicht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen. "
Die gemäß III der Bekanntmachung erforderlichen Formulare können von
der Registratur des unterzeichneten Ministeriums angefordert werden.
Schwerin, den 20. September 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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