Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 169. 1917. 1191 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 1 Abs. 2 und 8 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die 
Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 — RBl. S. 577 — wird bekannt 
gemacht: 
Als giftige Stoffe im Sinne der Bekanntmachung vom 1. An 
— Mitteilungen der Reichsbekleidungsstelle und Reichsfaßstelle 
sind zu erachten: 
Akonitin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen, 
Arsen, dessen Verbindun- 
gen und Zubereitungen, 
auch Arsenfarben, 
Atropin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen, 
Brucin, dessen Verbindun- 
gen und Zubereitungen, 
Curare und dessen Präpa- 
rate, 
CyanwasserstoffsäureBlau- 
säure), Cyankalium, die 
sonstigen cyanwasserstoff- 
sauren Salze und deren 
Lösungen, mit Ausnahme 
des Berliner Blau 
(Eisencyanür) und des 
gelben Blutlaugensalzes 
(Kaliumeisencyanür), 
Daturin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen, 
Digitalin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen 
Emetin, dessen Verbindun- 
gen und Zubereitungen, 
  
Abteilung 1. 
Erythrophlin, dessen Ver- 
bindungen und Zuberei- 
tungen, 
Fluorwasserstoffsäure 
(Flußsäure), 
Homatropin, dessen Ver- 
bindungen und Zuberei- 
tungen, 
Hyoscin (Dubeisin), dessen 
Verbindungen und Zube- 
reitungen, 
Hyoschamin (Dubeisin), 
dessen Verbindungen und 
Zubereitungen 
Kantharidin, dessen Ver- 
bindungen und Zuberei- 
tungen 
Kolchicin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen 
Koniin, dessen Verbindun- 
gen und Zubereitungen, 
Nikotin, dessen Verbindun- 
gen und Zubereitungen, 
Nitroglycerinlösungen, 
Phosphor (auch roter, so- 
fern er gelben Phophor 
enthält) und die damit 
bereiteten Mittel zur 
st 1917, Ziffer 1, 2 4 
r. 28, Seite 111 — 
Vertilgung von Unge- 
ziefer, 
Physostigmin, dessen Ver- 
bindungen und Zuberei- 
tungen, 
Pikrotoxin, 
Quecksilberpräparate, auch 
Farben aus Queckfilber- 
chlorür (Kalomel) und 
Schwefelquecksilber (Zinn- 
ober), 
Salzsäure, arsen- 
haltige,“) 
Schwefelsäure, ar- 
senhaltige,“) 
Skopolamin, dessen Ver- 
bindungen und Zuberei- 
tungen, 
Strophantin, 
Strychnin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen, mit Ausnahme 
von strychninhaltigem 
Getreide, 
Uransalze, lösliche, auch 
Uranfarben, 
Veratrin, dessen Verbin- 
dungen und Zuberei- 
tungen. 
Anmerkung: Salzsäure und Schwefelsäure gelten als arsenhaltig, wenn 
1 
1 ccm Ler Säure, mit 3 cem Zinnchlorürlösung versetzt, 
Färbung annimmt. 
innerhalb 
15 Minuten eine dunklere 
ei der Prüfung auf den Arsengehalt ist, soiern es sich um konzentrierte Schwefelsäure 
handelt, zunächst 1 cem durch Eingießen in 2 com Wasser zu verdünnen und 1 cem von dem er- 
8 Hür#cchrorürlosen ist aus 5 Gewichtsteilen kristalisiertem Zinn- 
chlorür, die mit 1 Gewichtsteile Salzsäure anzurahren und vollständig mit trockenem Chlorwasser- 
lalteten 
stoffe zu sättigen sind, herzustellen, nach dem 
Glasstopsen verschlossenen, möglichst angefüllten Flaschen aufzubewahren. 
emische zu verwenden. 
(bsetzen durch Aslest zu filtrieren und in kleinen, mit 
256=
	        
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