Ar. 180. 1267
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 17. Oktober 1917.
Inhalt. «
llsbteiluug.(1)Bekanntmachung,betreffendMeldungenber Großherzoglichen Be-
hörden über Bestand und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe.
—
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 16. Oktober 1917, betreffend Meldungen der Groß-
herzoglichen Behörden über Bestand und Verbrauch an Papier, Karton und.
FVappe.
ach der Reichskanzlerbekanntmachung vom 20. September 1917 (RGl.
S. 841) über Papier, Karton und Pappe haben die Gemeindebehörden usw.
den Bestand und den Verbrauch an diesen Gegenständen zu melden. Diese Ver-
pflichtung wird hierdurch auch den Großherzoglichen Behörden auferlegt. Das
Großherzogliche Statistische Amt wird allen Großherzoglichen Behörden beschleu-
nigt einen Fragebogen in 3 Stücken zugehen lassen, in den der Bezug in der Zeit
vom 1. April 1916 bis zum 31. März 1917 und der am 8. Oktober 1917 vor-
handen gewesene Bestand an Papier usw. einzutragen ist. Der Fragebogen ist
bis zum 31. d. M. an das Großherzogliche Statistische Amt ausgefüllt zurückzu-
senden, und zwar auch von den Behörden, die in der Zeit vom 1. April 1916
bis zum 31. März 1917 und vom 1. April bis zum 8. Oktober 1917 im ganzen
weniger als 1000 kg Papier, Karton und Pappe bezogen haben. Das Groß-
herzogliche Statistische Umt wird die Meldungen gesammelt an die Kriegswirt-
schaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe weitergeben.
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