Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1268 Nr. 180. 1917. 
Die Behörden, die 1000 kg und mehr Papier, Karton und Pappe bezogen 
haben, werden für die nächsten 6 Monate je 15 Vordrucke zu Meldebogen durch 
das Großherzoßliche Statistische Amt zugesandt erhalten. Diese Meldebogen sind 
bis zum 10. jeden Monats in je einem Stück unmittelbar an die Kriegswirt- 
schaftsstelle einzusenden. Die Behörden, die weniger als 1000 kg Papier usw. 
bezogen haben, haben den Verbrauch nicht zu melden, sie erhalten keine 
Vordrucke zu Meldebogen. 
Schwerin, den 16. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium., 
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
	        
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