1372 Nr.#189. 1917.
Lanôsturmmusterung
von Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Alle in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelizz,
im Fürstentum Lübeck und im Gebiete der freien und Hansestadt Lübeck sich aufhaltenden
Landsturmpflichtigen österreichischer und ungarischer Staats= bezw. Dienstpflichtigen
bosnisch-herzegowinischer Landesangehörigkeit
der Geburtsjahrgänge 1899, 1898 und 1897
werden zu einer neuerlichen Musterung einberufen, zu welcher alle Landsturmfpflichtigen,
ohne Rücksicht darauf, ob sie schon bisher musterungspflichtig waren bezw. ihrer Muste-
rungspflicht entsprochen haben, insbesondere auch dann zu erscheinen haben, wenn sie
etwa bereits bei einer früheren Musterung zum Landsturmdienst mit der Waffe geeignet
befunden waren, bei der Präsentierung oder später aber als nicht geeignet wieder
beurlaubt sind. .
Die Heranziehung zum vaterländischen Hilfsdienst im Deutschen Reiche befreit nicht
von der Musterungspflicht.
Die Musterungspflichtigen haben außer allen Personal- und Militärdokumenten
folgendes mitzubringen:
. einen von der Ortsbehörde bestätigten Nachweis über die Dauer des Auf—
enthaltes,
zwei gleiche unaufgespannte (Schnell-) Photographien, auf deren Bildfläche
die eigenhändige Unterschrift des Landsturmpflichtigen und auf deren Rück-
Hbn die Beglaubigung der Unterschrift und der Personenidentität von der
olizeibehörde anzubringen ist. Bei nachgewiesener Mittellosigkeit werden
bie ortsüblichen Preise für die Anfertigung der beiden Photographien ersetzt.
Landsturmpflichtige, für die kein (Schnell-) Photograph erreichbar ist, haben
wenigstens ein von der Ortsbehörde ausgestelltes Identitätszeugnis mit Per-
sonenbeschreibung und beglaubigter eigenhändiger Unterschrift beizubringen.
Nach Tunlichkeit alle vorhandenen Ausweispapiere der Eltern des Land-
sturmpflichtigen. „
Jene Landsturmpflichtigen, die um Ersatz der Reisekosten zur Konskription
und Musterung bittlich werden, haben außerdem einen von der Ortsbehörde
ihres Aufenthaltsortes bestätigten Mittellosigkeitsnachweis beizubringen.
Die Konskription und Musterung findet in Hamburg statt
im Gebäude der Ersatzbehörden Hamburg, Ecke Schlump
und Kasernenweg " "
und zwar: ç
für den Geburtsjahrgang 1897 am 29. Oktober 1917,
1898 „ „ 1917,
1899 „ 31. ,„ 1917.
# —
*i