Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 189. 1917. 1373 
Denjenigen Landsturmpflichtigen, welche auf Grund der vorstehenden Bekannt- 
machung zur Musterung nach Hamburg fahren, wird seitens der Bahnverwaltung eine 
Fahrkarte zum Militärfahrpreise ausgehändigt. 
Die zum Landsturmdienste mit der Waffe geeignet befundenen Landsturmpflichtigen 
werden am 3. Dezember 1917 bei dem ihnen bekanntzugebenden Kommando ein- 
urücken haben. Die Einzurückenden haben nach Tunlichkeit Eßschalen, Eßbesteck, warme 
Kösche und gute Beschuhung, sowie Bürsten und Putzzeug mitzubringen. 
Gleichzeitig werden alle im Jahre 1900 geborenen männlichen Angehörigen der 
österreichisch-ungarischen Monarchie aufgefordert, sich schriftlich unter Angabe des Vor- 
und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes, der Zuständigkeitsgemeinde (und 
des Bezirkes) sowie ihrer genauen Adresse bei dem k. u. k. österr.-ungar. Konsulat in 
Lübeck zu melden. 
Die Nichtbefolgung dieser Kundmachung wird nach den bestehenden Gesetzen 
strengstens bestraft. 
Lübeck, den 18. Oktober 1917. 
Der k. und k. österr.-ungar. Konsul. 
(gez.) Suckau. 
(5) Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917, betreffend Einschränkung des 
Papierverbrauchs in den Schulen. 
Die Schulleiter werden hierdurch angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß der 
erhebliche Papierverbrauch in den Schulen sowohl für Schulbücher wie für Schul- 
hefte aufs äußerste eingeschränkt wird. Die Einführung neuer Auflagen ist 
durchaus zu vermeiden, die Weiterbenutzung gebrauchter Schulbücher und älterer 
Auflagen nach Möglichkeit zu erleichtern. 
Schwerin, den 20. Oktober 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld. 
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