Nr. 189. 1917. 1373
Denjenigen Landsturmpflichtigen, welche auf Grund der vorstehenden Bekannt-
machung zur Musterung nach Hamburg fahren, wird seitens der Bahnverwaltung eine
Fahrkarte zum Militärfahrpreise ausgehändigt.
Die zum Landsturmdienste mit der Waffe geeignet befundenen Landsturmpflichtigen
werden am 3. Dezember 1917 bei dem ihnen bekanntzugebenden Kommando ein-
urücken haben. Die Einzurückenden haben nach Tunlichkeit Eßschalen, Eßbesteck, warme
Kösche und gute Beschuhung, sowie Bürsten und Putzzeug mitzubringen.
Gleichzeitig werden alle im Jahre 1900 geborenen männlichen Angehörigen der
österreichisch-ungarischen Monarchie aufgefordert, sich schriftlich unter Angabe des Vor-
und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes, der Zuständigkeitsgemeinde (und
des Bezirkes) sowie ihrer genauen Adresse bei dem k. u. k. österr.-ungar. Konsulat in
Lübeck zu melden.
Die Nichtbefolgung dieser Kundmachung wird nach den bestehenden Gesetzen
strengstens bestraft.
Lübeck, den 18. Oktober 1917.
Der k. und k. österr.-ungar. Konsul.
(gez.) Suckau.
(5) Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917, betreffend Einschränkung des
Papierverbrauchs in den Schulen.
Die Schulleiter werden hierdurch angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß der
erhebliche Papierverbrauch in den Schulen sowohl für Schulbücher wie für Schul-
hefte aufs äußerste eingeschränkt wird. Die Einführung neuer Auflagen ist
durchaus zu vermeiden, die Weiterbenutzung gebrauchter Schulbücher und älterer
Auflagen nach Möglichkeit zu erleichtern.
Schwerin, den 20. Oktober 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.
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