Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 213. 1628 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 6. Dezember 1917. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anweisung an die Großherzoglichen Amter, 
Magistrate, Klosterämter und Gutsherrschaften zur Ausführung der 
Bundesratsverordnung vom 13. November 1917, betreffend weitere 
Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen 
Hilfsdienst. 
  
II. Abteilung. 
–. —— 
(1) Bekanntmachung vom 4. Dezember 1917, betreffend Anweisung an die 
Großherzoglichen Amter, Magistrate, Klosterämter und Gutsherrschaften zur 
Ausführung der Bundesratsverordnung vom 13. November 1917, betreffend 
weitere Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen 
Hilfsdienst. 
Auf Veranlassung des Reichskanzlers ergeht an die Ortsbehörden nach näherer 
Bestimmung der Bekanntmachung vom 6. März 1917 — Rbl. Nr. 41 — 
(also an die Großherzoglichen Amter, Magistrate, Klosterämter und Guts- 
herrschaften) hiermit die Anweisung, die nachstehenden Bestimmungen sorg- 
fältig zu beachten und nach ihnen zu verfahren. 
Schwerin, den 4. Dezember 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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