Nr. 213. 1628
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 6. Dezember 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Anweisung an die Großherzoglichen Amter,
Magistrate, Klosterämter und Gutsherrschaften zur Ausführung der
Bundesratsverordnung vom 13. November 1917, betreffend weitere
Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen
Hilfsdienst.
II. Abteilung.
–. ——
(1) Bekanntmachung vom 4. Dezember 1917, betreffend Anweisung an die
Großherzoglichen Amter, Magistrate, Klosterämter und Gutsherrschaften zur
Ausführung der Bundesratsverordnung vom 13. November 1917, betreffend
weitere Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den vaterländischen
Hilfsdienst.
Auf Veranlassung des Reichskanzlers ergeht an die Ortsbehörden nach näherer
Bestimmung der Bekanntmachung vom 6. März 1917 — Rbl. Nr. 41 —
(also an die Großherzoglichen Amter, Magistrate, Klosterämter und Guts-
herrschaften) hiermit die Anweisung, die nachstehenden Bestimmungen sorg-
fältig zu beachten und nach ihnen zu verfahren.
Schwerin, den 4. Dezember 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
Im Auftrage: Walter.