Nr. 216. 1917. 1543
haltlich bekannt geben. Sie sind ferner aufzufordern, nötigenfalls
für die Stellung des Antrages durch ihre Arbeiter Sorge zu tragen
und ihnen dabei behilflich zu sein.
4. Soweit die Gebühren nicht schon bei der Stellung des Antrages an
die Ortspolizeibehörden mit eingesandt sind, empfiehlt es sich für die
Ortspolizeibehörden, sie möglichst bald einzuziehen. Spätestens sind
sie durch die Ortspolizeibehörden bei Aushändigung der Karten ein-
zuziehen und, wie bisher üblich, an die Deutsche Arbeiterzentrale
abzuführen.
Die Einsendung der Gebühren an die Deutsche Arbeiterzentrale
hat zur Vermeidung von Unstimmigkeiten stets erst nach Eingang
der beantragten Legitimationskarten bei der Polizeibehörde zu er-
folgen, und zwar ausschließlich mittels der jeder Kartensendung bei-
gefügten Zahlkarte, auf welcher die zur richtigen Verbuchung
unerläßliche Kontonummer beim Postscheckamt und das Kassenzeichen
des Legitimierungsamts angegeben sind. Bares Geld oder an dessen
Stelle Briefmarken sind den Anträgen keinesfalls beizufügen.
5. Um den Amtern die richtige Gebührenberechnung zu ermöglichen,
haben die Polizeibehörden vor der Weitergabe der Anträge an die
Amter der Deutschen Arbeiterzentrale vom 1. Februar 1918 ab
das Eingangsdatum des Antrages auf dem Antrags-
formulare zu vermerken.
B.
Durch sorgfältige Revision der Betriebe haben sich die Ortspolizeibehörden
über die in ihrem Bezirke vorhandenen ausländischen Arbeiter genaue Kennt-
nis zu verschaffen und sich zu vergewissern, daß die Legitimierung ordnungs-
mäßig durchgeführt wird.
Die Großherzogliche Gendarmerie wird angewiesen werden, belehrend und
mahnend auf die Arbeitgeber und Arbeiter einzuwirken, damit das Legitimie-
rungsgeschäft sich glatt abwickelt. Voraussetzung hierfür ist insbe-
sondere auch, daß die Verträge der landwirtschaftlichen Ar-
beiter für das Wirtschaftsjahr 1918 möglichst bald, jeden-
falls vor dem 31. Januar 1918 abgeschlossen werden. Es ist
dabei erneut darauf hinzuweisen, daß eine Rückkehr der russischen Arbeiter in
die Heimat im Frühjahr und bis auf weiteres nach wie vor ausgeschlossen ist,