Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 218. 1559 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 15. Dezember 1917. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Tierhaare und Abfälle von Wollfellen, 
Haarfellen und Pelzen. 
  
II. Abteilung. 
— — 
(1) Bekanntmachung vom 15. Dezember 1917, betreffend Tierhaare und Ab- 
fälle von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 1. Juli 1917, betreffend 
Tierhaare und Abfälle von. Wollfellen, Haarfellen und Pelzen (Rbl. Nr. 109 
S. 769) wird nachstehende Nachtragsbekanntmachung des Königlichen stellv. 
Generalkommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, be- 
treffend Beschlagnahme und Höchstpreise von Tierhaaren, deren Abgängen und 
Abfällen sowie Abfällen und Abgängen von Wollfellen, Haarfellen und Pelzen, 
zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord- 
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung zu überwachen. 
Schwerin, den 15. Dezember 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
335
	        
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