Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

1584 
Nr. 222. 1917. 
Beispiel W. 
Höherer Beamter, Frau und 2 Kinder, Oberleutnant, immobil, 
außerhalb des Wohnorts 
  
  
  
Im Zivildienst " Im Militärdienst 
Gehalt (Höchstsatz 6000 J 4800 A Gehalt (abzüglich 7/10 der 
Kriegsteuerungsbeihilfe. 420 „ Kriegsbesoldung) 2448 A 
Kriegsteuerungszulage 864,„ Kriegsbesoldung 280 K 1) 3360 „ 
6084 + 5808 (4 
steht? sich schlechter um "6 — 274J% 
und erhält diesen Betrag als Kriegsteuerungszulage. 
2. Die erforderlichen Angaben über die Familienverhältnisse u. a. (Zahl 
4. 
und Alter der Kinder, militärische Dienststellung des Einberufenen 
usw.) sind nötigenfalls durch Nachfrage bei den Angehörigen zu er- 
mitteln und erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die Geburts- 
urkunden. Lehrzeugnisse, Feldpostbriefe (militärische Dienststellung 
des Absenders) usw. nachzuprüfen. Die Angehörigen sind aufzufordern, 
zur Vermeidung von Weiterungen alle Veränderungen, die auf die 
Höhe der Beihilfen und Zulagen von Einfluß sind — namentlich 
auch militärische Abordnung in die Kriegsindustrie —, umgehend 
und ohne besondere Aufforderung der Dienstbehörde des Einberufenen 
mitzuteilen. 
Die militärischen Besoldungen der als Offiziere oder obere Beamte 
der Militärverwaltung eingestellten Beamten usw. sind den Dienst- 
behörden aus den Mitteilungen der Militärbehörden bekannt, die mi- 
litärischen Besoldungen der übrigen einberufenen Beamten usw. sind 
durch Anfrage bei den betreffenden Militärbehörden zu ermitteln. 
Die Festsetzung und Anweisung der den Beamten, die die Besoldung 
eines Offiziers oder oberen Beamten der Militärverwaltung erhalten, 
etwa zu zahlenden Beträge erfolgt durch das vorgesetzte Ministerium 
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Zu diesem Zwecke 
haben die Behörden die von ihnen aufgestellten Berechnungen dem zu- 
ständigen Ministerium vorzulegen. 
5. Die auf Grurd veeler Bekanntmachung zu gewährenden laufenden 
Sn ebnn iIs 
g g lfen und Kriegsteuerungszulagen sind zugleich
	        
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