1584
Nr. 222. 1917.
Beispiel W.
Höherer Beamter, Frau und 2 Kinder, Oberleutnant, immobil,
außerhalb des Wohnorts
Im Zivildienst " Im Militärdienst
Gehalt (Höchstsatz 6000 J 4800 A Gehalt (abzüglich 7/10 der
Kriegsteuerungsbeihilfe. 420 „ Kriegsbesoldung) 2448 A
Kriegsteuerungszulage 864,„ Kriegsbesoldung 280 K 1) 3360 „
6084 + 5808 (4
steht? sich schlechter um "6 — 274J%
und erhält diesen Betrag als Kriegsteuerungszulage.
2. Die erforderlichen Angaben über die Familienverhältnisse u. a. (Zahl
4.
und Alter der Kinder, militärische Dienststellung des Einberufenen
usw.) sind nötigenfalls durch Nachfrage bei den Angehörigen zu er-
mitteln und erforderlichenfalls durch Einsichtnahme in die Geburts-
urkunden. Lehrzeugnisse, Feldpostbriefe (militärische Dienststellung
des Absenders) usw. nachzuprüfen. Die Angehörigen sind aufzufordern,
zur Vermeidung von Weiterungen alle Veränderungen, die auf die
Höhe der Beihilfen und Zulagen von Einfluß sind — namentlich
auch militärische Abordnung in die Kriegsindustrie —, umgehend
und ohne besondere Aufforderung der Dienstbehörde des Einberufenen
mitzuteilen.
Die militärischen Besoldungen der als Offiziere oder obere Beamte
der Militärverwaltung eingestellten Beamten usw. sind den Dienst-
behörden aus den Mitteilungen der Militärbehörden bekannt, die mi-
litärischen Besoldungen der übrigen einberufenen Beamten usw. sind
durch Anfrage bei den betreffenden Militärbehörden zu ermitteln.
Die Festsetzung und Anweisung der den Beamten, die die Besoldung
eines Offiziers oder oberen Beamten der Militärverwaltung erhalten,
etwa zu zahlenden Beträge erfolgt durch das vorgesetzte Ministerium
im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. Zu diesem Zwecke
haben die Behörden die von ihnen aufgestellten Berechnungen dem zu-
ständigen Ministerium vorzulegen.
5. Die auf Grurd veeler Bekanntmachung zu gewährenden laufenden
Sn ebnn iIs
g g lfen und Kriegsteuerungszulagen sind zugleich