Nr. 227. 1607
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 29. Dezember 1917.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 24.) Verordnung zur Abänderung der Bestätigungs= und Aus-
führungsverordnungen vom 17. Mai 1912 und vom 28. April 1911 für
die Satzungen über die Versorgung der Witwen und Waisen der
Großherzoglichen Zivil= und Militärdiener sowie der Prediger, Organisten,
Kantoren, Küster und Lehrer.
I. Abteilung
(Nr. 24.) Verordnung vom 29. Dezember 1917 zur Abänderung der Be-
stätigungs= und Ausführungsverordnungen vom 17. Mai 1912 und vom
28. April 1911 für die Satzungen über die Versorgung der Witwen und Waisen
der Großherzoglichen Zivil= und Militärdiener sowie der Prediger, Organisten,
Kantoren, Küster und Lehrer.
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw. «
Da die Verhandlungen mit Unseren getreuen Ständen wegen Ablösung der
von den Mitgliedern Unserer Witweninstitute für Zivil- und Militärdiener so—
wie für Prediger, Organisten, Kantoren, Küster und Lehrer zu zahlenden
Kassenbeiträge auf dem letzten Landtage noch nicht haben zum Abschluß gebracht
werden können, die durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnisse je länger, je
mehr die Zahlung solcher Beiträge als eine drückende Last von allen Mitgliedern
Unserer genannten Institute empfinden lassen, so verordnen Wir in Abände-
346