Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 227. 1607 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 29. Dezember 1917. 
  
  
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 24.) Verordnung zur Abänderung der Bestätigungs= und Aus- 
führungsverordnungen vom 17. Mai 1912 und vom 28. April 1911 für 
die Satzungen über die Versorgung der Witwen und Waisen der 
Großherzoglichen Zivil= und Militärdiener sowie der Prediger, Organisten, 
Kantoren, Küster und Lehrer. 
  
I. Abteilung 
(Nr. 24.) Verordnung vom 29. Dezember 1917 zur Abänderung der Be- 
stätigungs= und Ausführungsverordnungen vom 17. Mai 1912 und vom 
28. April 1911 für die Satzungen über die Versorgung der Witwen und Waisen 
der Großherzoglichen Zivil= und Militärdiener sowie der Prediger, Organisten, 
Kantoren, Küster und Lehrer. 
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. « 
Da die Verhandlungen mit Unseren getreuen Ständen wegen Ablösung der 
von den Mitgliedern Unserer Witweninstitute für Zivil- und Militärdiener so— 
wie für Prediger, Organisten, Kantoren, Küster und Lehrer zu zahlenden 
Kassenbeiträge auf dem letzten Landtage noch nicht haben zum Abschluß gebracht 
werden können, die durch den Krieg hervorgerufenen Verhältnisse je länger, je 
mehr die Zahlung solcher Beiträge als eine drückende Last von allen Mitgliedern 
Unserer genannten Institute empfinden lassen, so verordnen Wir in Abände- 
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