Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 32. 1917 215. 
Die Reihenfolge der auf allen Vorschlagslisten vorhandenen Höchstzahlen 40 und 20 
ist durch das Los (zu vgl. § 16 Abs. 1 Satz 3 der Wahlordnung) bestimmt worden. 
Der auf den Listen 1 und 11 benannte A und der auf den Listen 11 und 1I1 be- 
nannte 8 gelten nach § 17 Sat 2, 3 der Wahlordnung als gewählt auf Grund der Liste, 
auf der ihnen die größte Höchstzahl zugefallen ist, & gilt also als gewählt auf Grund 
Liste 1, 8 als gewählt auf Grund Liste III. Liste 1I wird so behandelt, als ob A und 
8 überhaupt nicht auf ihr gestanden hätten. " 
Hiernach sind gewählt:- 
aus Liste 1 3 Ausschußmitglieder, nämlich: A, B, C, 
5 
  
Ersatzmänner, D, E, F, 6, H, 
II 1 Ausschußmitglied, , .- 
4 Ersatzmänner, T, U, V. W, 
III 1 Ausschußmitglied, 8, 
1 Ersatzmann, . 
den 
Der Wahlvorstand. 
(.................................................... ,(....................................... ,) 
Vorsitzender.) Wahlleiter. 
(Belsitzer.)
	        
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