Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 36. 263 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 1. März 1917. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Preise für Schlachtschweine. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend Stallhöchstpreise für Kälber. (3) Bekannt- 
machung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Ver- 
wertung notgeschlachteter Tiere vom 24. Januar 1917. — Rol. S., 111. 
II. Abteilung. 
— 
(1) Bekanntmachung vom 28. Februar 1917, betreffend Preise für Schlacht- 
schweine. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu 
Schwerin vom 26. Februar 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis 
gebracht. 
Schwerin, den 28. Februar 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Bekanntmachung, 
betreffend Preise für Schlachtschweine. 
Mit Zustimmung des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes wird bestimmt: 
Vom 5. März d. Is. ab darf für alle zur Schlachtung an die von der Landes- 
behörde bezw. den Kreisbehörden beauftragten und mit Ausweis versehenen Ver- 
trauensmänner und Aufkäufer abgelieferten Schweine im Gewicht von über 100 Pfund, 
50
	        
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