Ar. 40. 275
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 7. März 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die zahnärztliche-Vorprüfung.
II. Abteilung.
*—.—
(1) Bekanntmachung vom 6. März 1917, betreffend die zahnärztliche Vorprüfung.
Der Vorsitzende der zahnärztlichen Vorprüfungskommission zu Rostock ist ermächtigt
worden, den Studierenden der Zahnheilkunde, die gegenwärtig im dritten
Semester stehen und voraussichtlich im Monat März zum Heeresdienst eingezogen
werden, die Ablegung der zahnärztlichen Vorprüfung schon am Schlusse
des gegenwärtigen Wintersemesters zu gestatten, vorausgesetzt, daß sie im
übrigen alle Zulassungsbedingungen erfüllen.
Schwerin, den 6. März 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum, Abteilung für
Medizinalangelegenheiten.
Langfeld.