Gewerbliche Lehrlinge. 33
gedeihliche Zustände in den Werken geschaffen werden. Der Schulunterricht
ist demnach, wenn irgend angängig, gemeinsam zu erteilen
(auf Einzelheiten gehe ich später ein). Beiden Gruppen gemeinsam ist
auch die Einrichtung, daß sämtliche Lehrlinge in regelmäßigem
Turnus einen der Länge ihrer Lehrzeit angemessenen Gang durch die
verschiedenen sie für ihren künftigen Beruf interessierenden Abteilungen
der Fabrik machen, in dieser Abteilung 3 Monate verweilen, in
jener 4 oder 8, und so allmählich mit allen Grundbedingungen ihrer
Arbeit vertraut werden.
Was nun für die Maschinenfabriken zutrifft, gilt im gleichen, wenn
nicht höheren Maße für die Papier- und Textil-Industrie, die chemische
Industrie, das Berg- und Hüttenwesen, die Werften, mit einem Worte
für alle industriellen Betriebe.
Die Lehrkontrakte enthalten aber sowohl für die kaufmännischen
als auch für die gewerblichen Lehrlinge die Bestimmung, daß sie zum
Besuch der Werkschule verpflichtet seien, sämtlicher Klassen, wenn sie
Volksschulbildung, der obersten Klassen, wenn sie eine höhere Bildung
hätten. Dieser Passus ist ganz unerläßlich, da nur so die erforderliche
Regelmäßigkeit des Besuches der Werkschule gleich von vornherein
gewährleistet wird.
Ein inniger und sehr wirksamer Zusammenhang der Praxis mit
der Werkschule könnte ja dadurch erreicht werden, daß der Leiter der
Schule gleichzeitig die Obliegenheit hat, die gewerblichen und kaufmännischen
Lehrlinge durch die für sie geeigneten verschiedenen Abteilungen
zu dirigieren. Es wird aber dem Leiter im Nebenamt kaum
möglich sein, selbst die je nach der Größe des Unternehmens unter
Umständen recht umfangreiche Arbeit der Überwachung des Lehrganges
zu übernehmen, und so sollte ihm wenigstens zusammen mit
dem Betriebsleiter ein entscheidender Einfluß hierauf eingeräumt
werden. Tatsächlich liegen häufig die Verhältnisse so, daß die ganze
Tagesarbeit eines Beamten durch diese Obliegenheit ausgefüllt wird.
Sehr gut ist es dann natürlich, hat sich die Fabrikleitung etwa zur Anstellung
eines oder mehrerer Berufslehrer für den Unterricht an der
Werkschule entschlossen, wenn einem derselben, möglichst wiederum
dem Leiter, auch die Sorge für die regelrechte praktische Ausbildung
der Lehrlinge übertragen wird.
a) Gewerbliche Lehrlinge.
Die Lehrzeit schwankt je nach dem gewählten Beruf und jenachdem
dieser eine kürzere oder umfangreichere Vorbildung beansprucht,
zwischen drei und vier Jahren. Da gewöhnlich schon nach einem halben
Kohlmann, Fabrikschulen. 3