Full text : Fabrikschulen.

Gewerbliche  Lehrlinge.  33

gedeihliche  Zustände  in  den  Werken  geschaffen  werden.  Der  Schulunterricht
  ist  demnach,  wenn  irgend  angängig,  gemeinsam  zu  erteilen
(auf  Einzelheiten  gehe  ich  später  ein).  Beiden  Gruppen  gemeinsam  ist
auch  die  Einrichtung,  daß  sämtliche  Lehrlinge  in  regelmäßigem
Turnus  einen  der  Länge  ihrer  Lehrzeit  angemessenen  Gang  durch  die
verschiedenen  sie  für  ihren  künftigen  Beruf  interessierenden  Abteilungen
  der  Fabrik  machen,  in  dieser  Abteilung  3  Monate  verweilen,  in
jener  4  oder  8,  und  so  allmählich  mit  allen  Grundbedingungen  ihrer
Arbeit  vertraut  werden.

Was  nun  für  die  Maschinenfabriken  zutrifft,  gilt  im  gleichen,  wenn
nicht  höheren  Maße  für  die  Papier-  und  Textil-Industrie,  die  chemische
Industrie,  das  Berg-  und  Hüttenwesen,  die  Werften,  mit  einem  Worte
für  alle  industriellen  Betriebe.

Die  Lehrkontrakte  enthalten  aber  sowohl  für  die  kaufmännischen
als  auch  für  die  gewerblichen  Lehrlinge  die  Bestimmung,  daß  sie  zum
Besuch  der  Werkschule  verpflichtet  seien,  sämtlicher  Klassen,  wenn  sie
Volksschulbildung,  der  obersten  Klassen,  wenn  sie  eine  höhere  Bildung
hätten.  Dieser  Passus  ist  ganz  unerläßlich,  da  nur  so  die  erforderliche
Regelmäßigkeit  des  Besuches  der  Werkschule  gleich  von  vornherein
gewährleistet  wird.

Ein  inniger  und  sehr  wirksamer  Zusammenhang  der  Praxis  mit
der  Werkschule  könnte  ja  dadurch  erreicht  werden,  daß  der  Leiter  der
Schule  gleichzeitig  die  Obliegenheit  hat,  die  gewerblichen  und  kaufmännischen
  Lehrlinge  durch  die  für  sie  geeigneten  verschiedenen  Abteilungen
  zu  dirigieren.  Es  wird  aber  dem  Leiter  im  Nebenamt  kaum
möglich  sein,  selbst  die  je  nach  der  Größe  des  Unternehmens  unter
Umständen  recht  umfangreiche  Arbeit  der  Überwachung  des  Lehrganges
  zu  übernehmen,  und  so  sollte  ihm  wenigstens  zusammen  mit
dem  Betriebsleiter  ein  entscheidender  Einfluß  hierauf  eingeräumt
werden.  Tatsächlich  liegen  häufig  die  Verhältnisse  so,  daß  die  ganze
Tagesarbeit  eines  Beamten  durch  diese  Obliegenheit  ausgefüllt  wird.
Sehr  gut  ist  es  dann  natürlich,  hat  sich  die  Fabrikleitung  etwa  zur  Anstellung
  eines  oder  mehrerer  Berufslehrer  für  den  Unterricht  an  der
Werkschule  entschlossen,  wenn  einem  derselben,  möglichst  wiederum
dem  Leiter,  auch  die  Sorge  für  die  regelrechte  praktische  Ausbildung
der  Lehrlinge  übertragen  wird.

a)  Gewerbliche  Lehrlinge.

Die  Lehrzeit  schwankt  je  nach  dem  gewählten  Beruf  und  jenachdem
dieser  eine  kürzere  oder  umfangreichere  Vorbildung  beansprucht,
zwischen  drei  und  vier  Jahren.  Da  gewöhnlich  schon  nach  einem  halben

Kohlmann,  Fabrikschulen.  3