Nr. 58. 1917. 391
ierzu gehört auch Schuhwerk aus Lackleder mit schwarzen oder farbigen Leder-
oder koffkinspen.
Warengattung V: Reitstiefel aller Art. 6
Warengattung VI: Tanzschuhe, Gesellschaftsschuhe; Luxushausschuhe und Luxus-
pantoffeln,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
e) jür Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
Hierzu gehören im wesentlichen Tanzschuhe und Gesellschaftsschuhe aus Leder und
Stoffen aller Art mit leichter gewendeter Sohle und Holzabsätzen, ferner Hausschuhe
oder Pantoffeln mit Absätzen von mehr als 3 cm Höhe aus Seide, Atlas, Brokat,
Sammet, Lackleder (nicht Lacktuch) oder Wildleder (Sämischleder).
Warengattung VII: Sandalen aller Art,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
c) für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
Warengattung VIII: Hausschuhe und Pantoffeln aller Art, soweit nicht unter Waren-
gattung VI bereits genannt,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen
c) für Knaben und Mädchen (Gräße Nr. 36—39),
d) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
s) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
Warengattung IX: Straßen= und Sportschuhe aus Stoffen aller Art,
a) für Männer in allen Größen,
b) für Frauen in allen Größen,
3 für Knaben und Mädchen (Größe Nr. 36—39),
4) für Kinder (Größe Nr. 27—35),
e) für Kinder (Größe Nr. 26 und kleiner).
*5 -2.
Am Ende eines jeden Monats ist das Lagerbuch abzuschließen und der Zugang
und Abgang des verflossenen Monats nebst dem verbleibenden Bestand bis zum 5. des
nächsten Monats auf den von der Reichsbekleidungsstelle vorgeschriebenen Vordrucken
der Reichsbekleidungsstelle, volkswirtschaftliche Abteilung, Berlin W. 50, Nürnberger
Platz 1, zu melden. Die zur Meldung erforderlichen Vordrucke sind von der zuständigen
amtlichen Handelsvertretung zu bezichen, von der auch die Lagerbücher bezogen werden
nnen.