Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 68. ars 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 20. April 1917. 
  
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Richtpreise für Frühgemüse. 12) Be- 
kanntmachung, betreffend Beschlagnahmen und Enteignungen durch die 
Reichsbekleidungsstelle. (3) Bekanntmachung, betreffend Allodifizierung 
des Lehngutes Friedrichshagen m. N., A. Güstrow. (4) Bekannt- 
machung, betreffend Allodifizierung des Lehngutes Wattmannshagen, 
A. Güstrow. 
  
(1) Bekanntmachung vom 17. April 1917, betreffend Richtpreise für Früh-= 
Lgemüsse. 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung hierselbst 
vom 15. April 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 17. April 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Nach Anordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst gelten für das Gebiet des 
Großherzogtums mit Ausnahme der von der Provinz Brandenburg umschlossenen Ge- 
bietsteile für Lieferungsverträge auf Frühgemüse die nachstehenden Richtpreise: 
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