Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 75. 1917. 531 
Bekanntmachung 
betreffend Höchstpreise für Schweinefleisch. 
Auf Grund des § 7 Abs. 4 der Verordnung des Reichskanzlers über die Schlacht- 
vieh- aiusgseun oe ir Schweine und Rinder vom 5. April 1917— RGBl. 5 
und des Reichsgesetzes, betreffend Höchstpreise, werden hierdurch für das Gebiet des 
Großherzogtums für Schweinefleisch bester Beschaffenheit bis auf 
weiteres folgende Höchstpreise bei der Abgabe an den Verbraucher 
festgesetzt: 
I. Frisches Fleisch. 
Mürbebraten, Filtttr Pfund M 1,80, 
Flomen, roher und gesalzener Speck. .. „ 1,60, 
Schinken (Keule » ,,1,50, 
Karbonade........... » „ 1,60, 
Sau 4 h .......... » » 138 
ulter ug.......... » «,, 
Kragenfett...·-..-.-..-..·,,«1,10, 
Bauch.........«..... » „ 1,20, 
Leber „ „ 1, 80, 
Nier „ „ 1,—, 
Zunge ..,.·......... ,,«-1,—, 
isben „ „ 0,80, 
Herz. .... „ „ 0,880, 
Kopf mit Backese „ „ 00,70, 
Kopf ohne Backe.. ... o,bo, 
Luee „ „ 0),60, 
Unterbiien « „ 0,20. 
II. Zubereitetes Fleisch einschließlich der Wurstwaren. 
Kasseler Rippspdpeer Pfund 1,70, 
Gepökelter Schweinekamm.. . ... „ „ 1,860, 
Anderes Pökelfleicccse „ „ 1,40, 
Schweinefleissss .. „ „ 1,60, 
  
   
   
Schinken im ganen 2 „ 2),10, 
Schinken im Aufschnit « »2,80, 
im ganzen ...... « „ 2,60, 
im Aufschnitt ... » „ 2,80, 
Schinken im ganzen mit Knochen „ „ 1,80, 
Schinken im ganzen ohne Knochen. » „ 2,20, 
Schinken im Aufschnit » ,,2,50, 
Fetter geräucherter Speck .... « »2,40, 
MagerergeräucherterSpeck...... ,,,,2,—, 
Geräucherter Schweinekopf ... 
» « 1 7.1
	        
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