Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 76. 535 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 8. Mai 1917. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung von laufenden Kriegs- 
teuerungsbeihilfen an Beamte und Angestellte. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 7. Mai 1917, betreffend die Gewährung von lau- 
seenden Kriegsteuerungsbeihilsen an Beamte und Angestellte. 
Unter Aufhebung der mittels Bekanntmachung vom 27. September 1916 
— Rbl. Nr. 155 — ergangenen Bestimmungen wegen Gewährung von lau- 
fenden Kriegsteuerungsbeihilfen werden nach Bestimmung Seiner König- 
lichen Hoheit des Großherzogs und nach Gehör des Engeren Ausschusses von 
Ritter= und Landschaft rückwirkend vom 1. März 1917 ab die folgenden 
Bestimmungen erlassen: 
1 
1. Laufende Kriegsteuerungsbeihilfen werden vom 1. März 1917 ab bis zum 
Schlusse des Monats, in dem der gegenwärtige Krieg sein Ende erreicht, 
gewährt an die in der landesherrlichen oder landesherrlich-ständischen 
Verwaltung festangestellten Beamten 
und 
ständig gegen Entgelt beschäftigten Beamten und Angestellten 
111
	        
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