Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 76. 1917. 
sowie 
an die Lehrer an den Domanialfleckenschulen und den Domaniallandschulen 
— nicht aber an die Schulassistenten— nach folgenden Sätzen: 
  
  
  
Gruppe 11(ruppe 2 Gruppe 3 
mit einem jährlichen Diensteinkommen 
bis zu von mehr von mehr 
2400 sals 2400. als 4800.4 
bis 4800 4# bis7800. 4 
einschließlichseinschließlichseinschließlich 
monatlich 
p—i.dd.9. -- 
l 
den unverheirateten Beamten . 10 nichts nichts 
den verheirateten Beamten ohne Kinder 15 12 nichts 
» » « mit 1 Kinde 27 23 10 
(2 „ ,, «2Kmdern. 40 35 21 
* 11 « « 3 11 " 54 48 33 
7 7 — 7½ 7 4 5 9 69 62 46 
7 « s « 5 7 " 85 77 60 
für jedes folgende Kind erhöht sich die 
Stei grung fortschreitend um monatlich 
- 
1 h. in Gruppe 1 um 14, . 19 usw. sM 
5 « » „18 » » 
» 3 77 "6. k4 17 77 7. · 
Die Beihilfe beträgt also bei 6 Kindern 102 93 75 
  
  
. Den Beamten usw. mit einem Diensteinkommen von mehr als 2400 oder 
4800 X sind die Beihilfen gegebenenfalls bis zur Erreichung desjenigen 
laufenden jährlichen Gesamtbetrages an Diensteinkommen und Kriegs- 
teuerungsbeihilfen zu zahlen, den sie erhalten würden, wenn sie den 
höchsten Gehaltssatz der vorangehenden Gruppe bezögen. 
Beispiel: Ein Beamter mit 5 zu berücksichtigenden Kindern und 
einem Diensteinkommen von 2400 JIK (Gruppe 1) hat mit der Beihilfe 
von jährlich 1020 J zusammen 3420 JX zu erhalten. Er rückt am 1. Ok- 
tober 1917 in einen Satz von 2450 J14, damit zugleich in Gruppe 2 auf-, 
und würde hier bei der gleichen Kinderzahl nur eine Beihilfe von 924 -X, 
insgesamt jährlich 3374 JX beziehen, also 46 weniger als bisher. Zum 
Ausgleiche ist die an sich in Gruppe 2 zuständige Beihilfe um 46 J1, mit- 
hin auf 970 J zu erhöhen.
	        
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