Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr. 91. * 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 1. Juni 1917. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betrefsend 1) Beschlagnahme, Behandlung, Ver- 
wendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen= und Kotze# sellen 
und aus ihnen hergestelltem Leder, 2) Höchstpreise für rohe Kanin-, 
Hasen= und Katzenfelle. (2) Bekanntmachung, betreffend Bestands- 
erhebung von Holzverkohlungserzeugnissen und anderen Chemikalien. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Verordnung über die Bestrafung von 
Zuwiderhandlungen gegen die Paßvorschriften. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 1. Juni 1917, betrefsend 1. Beschlagnahme, Behand- 
lung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Kanin-, Hasen= und Katzenfellen 
und aus ihnen hergestelltem Leder, 2. Höchstpreise für rohe Kanin-, Hasen= und 
Katzenfelle. 
Die nachstehenden Bekanntmachungen des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend 
1. Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht von 
rohen Kanin-, Hasen= und Katzenfellen und aus ihnen hergestelltem 
Leder, 
2. Höchstpreise für rohe Kanin-, Hasen= und Katzenfelle 
werden hiermit zur allgemeinen Keuntnis gebracht.
	        
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