Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Ar. 100. 693 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1917. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. Juni 1917. 
Inhalt » 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr auf der Unterelbe. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend Verbot der Herstellung von Kuchen in Betrieben, 
in welchen Brot bereitet wird. (3) Bekanntmachung, betreffend Web--, 
Wirk-, Strick= und Schuhwaren. 
II. Abteilung. 
— — 
(1) Bekanntmachung vom 12. Juni 1917, betreffend den Verkehr auf der 
Unterelbe. 
ieg nachstehende Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom 6. d. Mts., betreffend den Verkehr auf der 
Unterelbe, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 12. Juni 1917. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
  
Abw. Nr. 10 413/I. Nr. 1122. Alona, den 6. Juni 1917. 
Verordnung, betreffend den verkehr auf der Unterelbe. 
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird folgendes bestimmt: 
81. 
Jeder Inländer, der sich im Befehlsbereiche des IX. Armeekorps auf der Elbe 
und zwar von der Linie Leuchtfeuer der Köhlbrandmündung und Ostende der Altonaer 
145
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.