Nr. 110. 1917. 797
Die Untersuchung der Schiffspapiere ergbt ννν
Die Untersuchune von Schiff und Ladung ergab: .-
DieLadelukensindplombiert(BezeichnungderLukenundAnzahlderPlomben):..........
DiePrüfungderMusterrolleergab:.......... ,..,........................
DiePrüfungdexPassagierlisteergab:............................. .......................,.
JstF.T.Einrichtungvorhanden:.............................................................................................
WasistgegenmißbräuchlicheVenutzungveranlaßt:.....;...........................
Bemerkenswertes (Brieftauben, photographische Apparate und dergl.)
Das Schiff erhält nach geregelter Zollabfertigung die Erlaubnis zum Einlausen
(Auslaufen).
, den 191
v Unterschrift des Leiters der Untersuchungskommission
Stempel. oder der Hafenbehörde.
v. Folk,
(2) Bekanntmachung vom 28. Juni 1917, betreffend Schiffslüberwachung im
Gebiete der Unterelbe. . #.
Nachstehende Verordnung vom 26. d. Mts. zur Ausführung und Ergänzung
der Verordnung der stellvertretenden Generalkommandos des IX. und X.
Armeekorps und der Kaiserlichen Festungskommandantur Cuxhaven vom
29. September 1916, betreffend Schiffsüberwachung im Gebiete der Unterelbe
(Rbl. Nr. 162), wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 28. Juni 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
L. v. Meerheimb.
Abw. Nr. 10 413/I. Nr. 1255. Altona, den 26. Juni 1917.
verordnung.
In Ausführung und Ergänzung der Verordnung, betreffend Schiffsüberwachung
im Gebicte der Unterelbe, im Befehlsbereiche der stellv. Generalkommandos des IX.
und X. Armeekorps und der Kaiserlichen Festungskommandantur Cuxhaven vom
29. September 1916 bestimmen wir im Interesse der öffentlichen Sicherheit folgendes: