Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

816 
Nr. 111. 1917. 
Bekanntmachung, 
betreffend #A#nderung der Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904. 
Vom 23. Juni 1917. 
Die Telegraphenordnung vom 16. Juni 1904 wird wie folgt geändert. 
1. Im § 7 „Gebühren für gewöhnliche Telegramme“ ist als letzter Abs. ein- 
zuschalten: 
V7 Ein bei der Berechnung der Telegrammgebühr sich ergebender, durch 
5 nicht teilbarer Pfennigbetrag wird bis zu einem solchen aufwärts 
abgerundet. 
2. Im § 10 fällt der Abs. III (Abrundung der Gebühr für die Vergleichung 
auf volle Pfennige) weg. 
Vorstehende Anderungen treten am 1. Juli 1917 in Kraft. 
Berlin, den 23. Juni 1917. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Kraetke.
	        
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