Nr. 125. 601
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 26. Juli 1917.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Sparsamkeit im Papierverbrauch. (2) Be-
kanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Reichskanzlers über
die Regelung des Fleischverbrauchs vom 2. Mai 1917. (3) Bekannt-
machung, betreffend Sulfat. (4) Bekanntmachung, betreffend die Ver-
wendung von Wäsche in Gastwirtschaften.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 23. Juli 1917, betreffend Sparsamkeit im Papier=
verbrauch.
Die Kriegsverhältnisse bedingen äußerste Sparsamkeit im Papierverbrauch.
Alle Behörden des Landes werden angewiesen, den Papierverbrauch soweit wie
möglich einzuschränken. Jede Papierverschwendung muß vermieden werden.
Drucksachen dürfen nur in dem unbedingt erforderlichen Maße hergestellt wer-
den. Veröffentlichungen, die nicht oder zur Zeit nicht erforderlich sind, müssen.
unterbleiben.
Im vaterländischen Interesse fordert das unterzeichnete Ministerium alle
Anstalten, Vereine und Geschäftsbetriebe des Landes auf, die vorstehende An-
weisung an die Behörden auch ihrerseits zu befolgen.
Schwerin, den 23. Juli 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium.
Langfeld.
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