Nr, 127. 1918 969
von Gemüsekonserven: die Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft in Braun-
weig,
von Dörrgemüse: die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse in Berlin,
von Sauerkraut und konservierten Gurken aller Art: die Reichsstelle für Ge-
müse und Obst, Geschäftsabteilung in Berlin.
8 2.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 9 der erwähnten Verordnung mit Gefängnis
bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 /¾ oder mit einer dieser Strafen
belegt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich
die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täker gehören oder nicht.
83.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem
gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung über Lohntrocknung von Gemüse vom
17. April 1918 (Reichsanzeiger 94 vom 22. April 1918) außer Kraft.
Berlin, den 30. Juni 1918.
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung
Der Vorsitzende: von Tilly.
(3) Bekanntmachung vom 18. Juli 1918, betreffend Erhöhung der Richtpreise
für Klee-, Gras-, Futterrüben- und Futterkräutersamen.
Nachstehende Bekanntmachung der Rohmaterialstelle des Königlich Preußi-
schen Landwirtschaftsministeriums vom 3. Juli 1918, betreffend Erhöhung der
Richtpreise für Klee-, Gras-, Futterrüben= und Futterkräutersamen, wird hier-
durch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 18. Juli 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
Im Auftrage: Walter.
Erhöhung der Richtpreise
für Klee-, Gras-, Futterrüben= und Futterkräutersamen.
In der Sitzung der „Offiziellen Preiskommission für landwirtschaftliche Sä-
mereien“, die am 21. Juni 1918 im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und
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