Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 128. 1918. 969 
(2) Bekanntmachung vom 19. Juli 1918, betrefsend den Verkehr mit Getreide, 
Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken. 
Nachstehende Bekanntmachung des Kriegsernährungsamtes zu Berlin vom 
5. Juli 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 19. Juli 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Mintsterium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Berichtigung. 
In der Verordnung über den Verkehr mit Getreide, Hülsenfrüchten, Buchweizen 
und Hirse aus der Ernte 1918 zu Saatzwecken vom 27. Juni 1918 (RGl. S. 677) ist. 
als Uberschrift vor § 15 einzufügen: 
III. Schlußbestimmungen. 
Berlin, den 5. Juli 1918. 
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. 
v. Waldow. 
(3) Bekanntmachung vom 17. Juli 1918, betreffend Beihilfen für die Kriegs- 
teilnehmer des Feldzuges 1870,71 und der vorangegangenen Feldzüge. 
Es wird hiermit zur allgemeinen Keuntnis gebracht, daß den Teilnehmern 
des Feldzuges 1870/71 und der vorangegangenen Feldzüge, welche auf Grund 
der Reichsgesetze vom 22. Mai 1895/19.Mai 1913 eine Veteranenbeihilfe 
von 150 Mk. jährlich beziehen, eine einmalige außcrordentliche Beihilfe 
von 25 Mk. aus Neichsmitteln bewilligt ist. Diese Beihilfen werden vom 
1. August 1918 gezahlt werden. Die Großherzoglichen Amts= und Pensions- 
kassen werden die Auszahlung in gleicher Weise wie die am 1. August d. Is. 
fällige Veteranenbeihilfe mit letzterer zusammen bewirken. 
Schwerin, den 17. Juli 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgtsches Mintstertum des Innern. 
6 Im Auftrage: Walter. 
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