Ar. 134. 1033
Regierungs-Blatt
Großhersogtum Menhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 1. August 1918.
Inhalt.
1 Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme von Leichtöl, Benzol
und Benzin. (2) Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr von Druckschriften
in das Ausland. (3) Bekanntmachung, betreffend Allodifizierung des
Lehngutes Dessin, A. Crivitz. (4) Bekanntmachung, betreffend landes-
herrliche Genehmigung des Reitendiener J. C. Blanck und Ehefrau-
Stipendiums zu Wismar. . ·
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. August 1918, betreffend Beschlagnahme von
Leichtöl, Benzol und Benzin.
Nachstehende Bekanntmachung des Königl. stellvertr. Generalkommandos des
X. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme, Be-
standserhebung und Höchstpreise von Leichtöl, Rohbenzol, Benzol, Toluol,
Benzin und sonstigen benzol= oder benzinartigen Körpern, wird hiermit zur all-
gemeinen Kenntnis gebracht.
Die Bekanntmachungen vom 9. August 1915, betreffend die Verwendung
von Benzol und Solventnaphtha, sowie Hoöchstpreise für diese Stoffe, Rbl. 1915,
Nr. 129, S. 729, und vom 1. November 1916, betreffend Benzol und Solvent-
naphtha, Rbl. Nr. 169, S. 1063, werden hierdurch aufgehoben. .
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anord-
nung innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung zu überwachen.
Schwerin, den 1. August 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
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