Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 141. 1918. 1083 
Kaufmann Max Nord zu Schwerin, 
Filialdirektor Bielmann zu Rostock; 
als Stellvertreter: 
Domänenrat Brödermann auf Knegendorf, 
Gutsbesitzer Paetow auf Alt-Pannekow, 
Gutsbesitzer Piehl auf Wietow, 
Kaufmann Gustav Josephi zu Parchim, 
Kommerzienrat Jantzen zu Wismar, 
Okonomierat Burmeister zu Schwerin. 
Anträge, Anfragen und Anregungen sind zu richten an die Kommission 
für Düngerfragen zu Schwerin — altes Regierungsgebäude. 
Schwerin, den 8. August 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
(2) Bekanntmachung vom 8. August 1918, betreffend Verwendung von Web-, 
Wirk= und Strickwaren bei Herstellung von Schuhwerk durch gemeinnützige 
Unternehmungen. 
Nachstehende. in Nr. 183 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be- 
kanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 26. Juli d., Is., be- 
treffend Verwendung von Web-, Wirk- und Strickwaren bei Herstellung von 
Schuhwerk durch gemeinnützige Unternehmungen wird unter Bezugnahme auf 
die Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom 9. April 1918 
(Rbl. Nr. 64) hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 8. August 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgis ches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
Belianntmachung 
über die Verwendung von Web-, Wirk= und Strickwaren bei Herstellung von 
Schuhwerk durch gemeinnützige Unternehmungen. 
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für 
Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (RBl. S. 100) wird folgendes angeordnet: 
2277
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.