Nr. 141. 1918. 1083
Kaufmann Max Nord zu Schwerin,
Filialdirektor Bielmann zu Rostock;
als Stellvertreter:
Domänenrat Brödermann auf Knegendorf,
Gutsbesitzer Paetow auf Alt-Pannekow,
Gutsbesitzer Piehl auf Wietow,
Kaufmann Gustav Josephi zu Parchim,
Kommerzienrat Jantzen zu Wismar,
Okonomierat Burmeister zu Schwerin.
Anträge, Anfragen und Anregungen sind zu richten an die Kommission
für Düngerfragen zu Schwerin — altes Regierungsgebäude.
Schwerin, den 8. August 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
(2) Bekanntmachung vom 8. August 1918, betreffend Verwendung von Web-,
Wirk= und Strickwaren bei Herstellung von Schuhwerk durch gemeinnützige
Unternehmungen.
Nachstehende. in Nr. 183 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Be-
kanntmachung der Reichsstelle für Schuhversorgung vom 26. Juli d., Is., be-
treffend Verwendung von Web-, Wirk- und Strickwaren bei Herstellung von
Schuhwerk durch gemeinnützige Unternehmungen wird unter Bezugnahme auf
die Bekanntmachung des unterzeichneten Ministeriums vom 9. April 1918
(Rbl. Nr. 64) hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 8. August 1918.
Großherzoglich Mecklenburgis ches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.
Belianntmachung
über die Verwendung von Web-, Wirk= und Strickwaren bei Herstellung von
Schuhwerk durch gemeinnützige Unternehmungen.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für
Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 (RBl. S. 100) wird folgendes angeordnet:
2277