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Bestätigungs-Urkunde.
Das freiherrlich von Pelkhoven-Hohenbuchbachs ches Familienfideicommiß Teising betr.
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe beurkundet, daß der am 10. August 1883 verstorbene
Wilhelm Freiherr von Pelkhopen, königlicher bayerischer Kämmerer und
quieszirter Kreisbaubeamter, zufolge allseits anerkannten Testaments, d. d. Landshut
8. März 1883, die Errichtung eines seinen Familiennamen — nun Pelkhoven-Hohenbuchbach
— tragenden Familienfideicommisses mit dem Sitze in Teising, k. Amtsgerichts
Neumarkt a-/Rott, nach Tit. II der VII. Verfassungsbeilage angeordnet und mit den zur
Erfüllung dieses seines letzten Willens nöthigen Schritten seinen Neffen und Universalerben
Max Freiherrn von Pelkhoven-Hohenbuchbach, k. bayerischen Kämmerer und Regierungs-Assessor
a. D., beauftragt hat, welch' letzterer als der nächste männliche Agnat sich bereits
im Besitze des Fideicommißvermögens besindet.
8 1.
Bestandtheile des Fideicommisses.
Dasselbe umfaßt:
A. An Grundvermögen,
in der Steuergemeinde Feichten, kgl. Amtsgerichts Neumarkt al Rott, und kgl. Rentamts
Mühldorf gelegen:
1. Das Schloßgut Hs.-Nr. 20 zu Teising sammt dem unausscheidbaren Fischerhofe — als:
Pl. Nr. 474 Wohnhaus, Stallung, Stadel, Wohnung mit Pferdstallung und
# Getreidkasten, Herrschaftsstallung mit Getreidkasten und Hofraum zu 0,266 ha,
(die Gebäude mit 10,880 „ gegen Brand versichert)