Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Bestätigungs-Urkunde.

Das  freiherrlich  von  Pelkhoven-Hohenbuchbachs  ches  Familienfideicommiß  Teising  betr.

 

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs  von  Bayern

wird  von  dem  unterfertigten  Gerichtshofe  beurkundet,  daß  der  am  10.  August  1883  verstorbene
  Wilhelm  Freiherr  von  Pelkhopen,  königlicher  bayerischer  Kämmerer  und
quieszirter  Kreisbaubeamter,  zufolge  allseits  anerkannten  Testaments,  d.  d.  Landshut
8.  März  1883,  die  Errichtung  eines  seinen  Familiennamen  —  nun  Pelkhoven-Hohenbuchbach
  —  tragenden  Familienfideicommisses  mit  dem  Sitze  in  Teising,  k.  Amtsgerichts
Neumarkt  a-/Rott,  nach  Tit.  II  der  VII.  Verfassungsbeilage  angeordnet  und  mit  den  zur
Erfüllung  dieses  seines  letzten  Willens  nöthigen  Schritten  seinen  Neffen  und  Universalerben
Max  Freiherrn  von  Pelkhoven-Hohenbuchbach,  k.  bayerischen  Kämmerer  und  Regierungs-Assessor
  a.  D.,  beauftragt  hat,  welch'  letzterer  als  der  nächste  männliche  Agnat  sich  bereits
im  Besitze  des  Fideicommißvermögens  besindet.

8  1.
Bestandtheile  des  Fideicommisses.

Dasselbe  umfaßt:
A.  An  Grundvermögen,
in  der  Steuergemeinde  Feichten,  kgl.  Amtsgerichts  Neumarkt  al  Rott,  und  kgl.  Rentamts
Mühldorf  gelegen:

1.  Das  Schloßgut  Hs.-Nr.  20  zu  Teising  sammt  dem  unausscheidbaren  Fischerhofe  —  als:
Pl.  Nr.  474  Wohnhaus,  Stallung,  Stadel,  Wohnung  mit  Pferdstallung  und
#  Getreidkasten,  Herrschaftsstallung  mit  Getreidkasten  und  Hofraum  zu  0,266  ha,
(die  Gebäude  mit  10,880  „  gegen  Brand  versichert)