Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 154. 1191 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 7. September 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht aller 
Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten Segeln 
einschließlich Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten), 
Zeltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken, Theater- 
kulissen, Panoramaleinen. 
11 Abteilung. 
  
  
  
  
  
(1) Bekanntmachung vom 7. September 1918, betreffend Beschlagnahme und 
Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten 
Segeln, einschl. Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten), Zelt- 
überdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Pano- 
ramaleinen. 
Die nachstehende Nachtragsbekanntmachung des stellv. Generalkommandos des 
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme und 
Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten 
Segeln einschl. Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten), Zelt- 
überdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Pano- 
ramaleinen, wird unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 
22. Dezember 1917 in Nr. 221 des Regierungsblattes hiermit zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An- 
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen. 
Schwerin, den 7. September 1918. 
Großherzoglich Mecklenburatsches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 249
	        
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