Nr. 154. 1191
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 7. September 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht aller
Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten Segeln
einschließlich Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten),
Zeltüberdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken, Theater-
kulissen, Panoramaleinen.
11 Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 7. September 1918, betreffend Beschlagnahme und
Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten
Segeln, einschl. Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten), Zelt-
überdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Pano-
ramaleinen.
Die nachstehende Nachtragsbekanntmachung des stellv. Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage, betreffend Beschlagnahme und
Meldepflicht aller Arten von neuen und gebrauchten Segeltuchen, abgepaßten
Segeln einschl. Liektauen, Zelten (auch Zirkus= und Schaubudenzelten), Zelt-
überdachungen, Markisen, Planen (auch Wagendecken), Theaterkulissen, Pano-
ramaleinen, wird unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom
22. Dezember 1917 in Nr. 221 des Regierungsblattes hiermit zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe dieser An-
ordnung innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 7. September 1918.
Großherzoglich Mecklenburatsches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb. 249