Ar. 155. 1196
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 10. September 1918.
Inhalt:
1. Abteilung. (Nr. 28.) Landesherrliche Verordnung zur Verkündung der Sonder-
Baupolizeiordnung für den Bau von Kleinwohnhäusern im Domanium.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Enteignung von
Sonnenvorhängen und ährnlichen Gegenständen. (2) Bekanntmachung,
betreffend Ende der Sommerzeit 1918. (3) Bekanntmachung zu den
Bestimmungen über Amnestie in dem deutsch-ukrainischen Zusatzvertrage
zu dem Friedensvertrage mit der ukrainischen Volksrepublik (Rl.
Nr. 107). (4) Bekanntmachung, betreffend Herstellung von Lebens-
mittelkarten. (5) Bekanntmachung, betreffend Erzeugerhöchstpreise für
Kürbis und Meerrettich.
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II. Abteilung.
(Nr. 28.) Landesherrliche Verordnung vom 4. September 1918 zur Verkün-
dung der Sonder-Baupolizeiordnung für den Bau von Kleinwohnhäusern im
Domanium. "
Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der
Lande Rostock und Stargard Herr usw.
Zar Erleichterung von Bauausführungen und zur Beförderung der Ansiede-
lung im Domanium haben Wir Uns bewogen gefühlt, mit Rücksicht auf die
durch den Krieg herbeigeführte Knappheit an Baustoffen und die Steigerung
der Baukosten durch nachstehend veröffentlichte Sonder-Baupolizeiordnung für
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