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Nr. 11632.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt—
gemeinde Neustadt a. d. H. betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der Justiz und der
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß 8 795 des Bürgerlichen
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
Verordnungsblatt S. 1229) der Stadtgemeinde Neustadt a. d. H. auf Grund der Beschlüsse
des Stadtrates und der Gemeindeversammlung vom 17. April und 3. Mai ds. Js.
und des staatsaufsichtlichen Bescheides des K. Bezirksamts Neustadt a. d. H. vom 8. Mai ds. Is.
die Genehmigung zur Ausgabe 3½ % iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im
Gesamtnennwerte von 820 000 Mark, und zwar:
Lit. S 250 Stück zu je 2000 -ZK,
„ T 200 „ „ „ 1000 .4,
„ U 200 „ „ „ 500 J,
„ V 100 „ „ „ 200 -z,
halbjährig am 2. Januar und am 1. Juli verziuslich, erteilt.
München, den 25. Mai 1903.
Ir. Frhr. v. Feilitzsch.
Nr. 11624.
Bekanutmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde
Nürnberg betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Durch die im Einverständnisse mit den K. Staatsministerien der IJustiz und der
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Birgerlichen
Gesetzbuches und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz= und
Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Nürnberg auf Grund der Beschlüsse
der gemeindlichen Kollegien vom 4. und 11. November vor. Is. und des staatsaufsichtlichen
Bescheides der K. Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, vom 15 ds. Mts.