Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1903. (30)

M  24.  355
Nr.  11632.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadt—
gemeinde  Neustadt  a.  d.  H.  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  K.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der
Finanzen  ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  8  795  des  Bürgerlichen
Gesetzbuches  und  §  9  der  Zuständigkeitsverordnung  vom  24.  Dezember  1899  (Gesetz=  und
Verordnungsblatt  S.  1229)  der  Stadtgemeinde  Neustadt  a.  d.  H.  auf  Grund  der  Beschlüsse
  des  Stadtrates  und  der  Gemeindeversammlung  vom  17.  April  und  3.  Mai  ds.  Js.
und  des  staatsaufsichtlichen  Bescheides  des  K.  Bezirksamts  Neustadt  a.  d.  H.  vom  8.  Mai  ds.  Is.
die  Genehmigung  zur  Ausgabe  3½  %  iger  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im
Gesamtnennwerte  von  820  000  Mark,  und  zwar:

Lit.  S  250  Stück  zu  je  2000  -ZK,
„  T  200  „  „  „  1000  .4,
„  U  200  „  „  „  500  J,
„  V  100  „  „  „  200  -z,
halbjährig  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli  verziuslich,  erteilt.

München,  den  25.  Mai  1903.

Ir.  Frhr.  v.  Feilitzsch.

Nr.  11624.

Bekanutmachung,  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
Nürnberg  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  K.  Staatsministerien  der  IJustiz  und  der
Finanzen  ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  §  795  des  Birgerlichen
Gesetzbuches  und  §  9  der  Zuständigkeitsverordnung  vom  24.  Dezember  1899  (Gesetz=  und
Verordnungsblatt  Seite  1229)  der  Stadtgemeinde  Nürnberg  auf  Grund  der  Beschlüsse
der  gemeindlichen  Kollegien  vom  4.  und  11.  November  vor.  Is.  und  des  staatsaufsichtlichen
Bescheides  der  K.  Regierung  von  Mittelfranken,  Kammer  des  Innern,  vom  15  ds.  Mts.