Nr. 8. 68
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Menkhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 11. Januar 1918.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Einrichtung einer Geschäftsabteilung für
die Landesstelle für Gemüse und Obst in Schwerin. (2) Bekanntmachung,
betreffend Anordnungen der Landesbehörde für Volksernährung. (3) Be-
kanntmachung, betreffend Bewirtschaftung der Schweinebestände. (4) Be-
kanntmachung zur Ausführung der Verordnung vom 14. Dezember 1917,
betreffend die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungs-
dienst der Kriegsteilnehmer. (5) Bekanntmachung wegen Ergänzung der
Bekanntmachung vom 22. September 1917, betreffend die Erhöhung.
der Deckgelder für die Hengste des Großherzoglichen Landgeftüts zu
Redefin.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 9. Januar 1918, betreffend Einrichtung einer Ge-
schäftsabteilung für die Landesstelle für Gemüse und Obst in Schwerin.
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 5. Januar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis ge-
bracht.
Schwerin, den 9. Januar 1918.
Großherzoglich Mecklenburagisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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