1402 Nr. 178. 1918.
Die beiden Vorbereitungsjahre sind in der Regel an verschiedenen Anstalten ab-
zuleisten. Das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Angelegenheiten, kann einzelne
Anstalten bestimmen, an denen die gesamte zweijährige Vorbereitungszeit im Zusammen-
hang abgeleistet wird.
Die Kandidaten sind Anstalten zu überweisen — im ersten Vorbereitungsjahr
auch lechsklasigen —), an denen sich tüchtige Vertreter ihrer Hauptfächer befinden. Im
zweiten Vorbereitungsjahr findet die Vorbereitung nur an neunklassigen Anstalten statt.
8 4.
Das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Angelegenheiten, bestimmt nach An—
hörung des Direktors die Lehrer, die neben dem Direktor mit der Ausbildung der Kan-
didaten beauftragt werden. Der Direktor und die beauftragten Lehrer tragen die Ver-
antwortung für die Ausbildung der Kandidaten. Für jeden Kandidaten ist ein Ober-
lehrer zu bestimmen, dem die Sorge für die Ausbildung des Kandidaten besonders
obliegt. Neben den beauftragten Lehrern kann der Direktor auch andere Lehrer der
Anstalt als Helfer zur Ausbildung der Kandidaten heranziehen. Alle Mitglieder des
Lehrerkollegiums sind verpflichtet, die Ausbildung der Kandidaten zu fördern und ihnen
bei ihrer pädagogischen und wissenschaftlichen Weiterbildung mit Rat und Tat zu belfen.
86.
Für die pädagogische Unterweisung der Kandidaten finden während der ganzen
Vorbereitungszeit (mit Ausnahme der Ferien) unter Leitung des Direktors oder eines
beauftragten Lehrers in mindestens zwei Stunden wöchentlich Sitzungen statt, zu denen
auch die übrigen Lehrer Zutritt haben. Gegenstände der Verhandlungen in diesen
Sitzungen find:
1. Die geschichtliche Entwickelung des Erziehungs= und Unterrichtswesens und
die darin hervortretenden Bildungsideale.
2. Verfassung des deutschen, besonders auch des preußischen Unterrichtswesens.
3. . Unterrichtslehre der Fächer, in denen der Kandidat eine Lehrbefähigung
erworben hat. Behandlung der schriftlichen Schülerarbeiten in diesen
Fächern. .
Unterrichtslehre der Fächer, in denen der Kandidat zwar keine Lehrbefähi-
gung besitzt, die aber mit seinen Fächern zusammenhängen, insbesondere
auch derjenigen Fächer, die für alle höheren Lehranstalten die gleiche Be-
deutung haben: Religion, Deutsch, Geschichte. Die Stellung der einzelnen
Fächer im Gesamtorganismus der Schule. #„
Anweisung für den Besuch von Unterrichtsstunden anderer sowie für die
Vorbereitung auf den eigenen Unterricht und für die Behandlung der schrift-
lichen Schülerarbeiten. Besprechung der von den Kandidaten errteilten
Lehrstunden. u
Fragen der Psychologie und Ethik, die für Erziehung und Unterricht wichtig
sind (bei gegebener Gelegenheit ist auch auf krankhafte Erscheinungen des
jugendlichen Seelenlebens einzugehen).
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