Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1402 Nr. 178. 1918. 
Die beiden Vorbereitungsjahre sind in der Regel an verschiedenen Anstalten ab- 
zuleisten. Das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Angelegenheiten, kann einzelne 
Anstalten bestimmen, an denen die gesamte zweijährige Vorbereitungszeit im Zusammen- 
hang abgeleistet wird. 
Die Kandidaten sind Anstalten zu überweisen — im ersten Vorbereitungsjahr 
auch lechsklasigen —), an denen sich tüchtige Vertreter ihrer Hauptfächer befinden. Im 
zweiten Vorbereitungsjahr findet die Vorbereitung nur an neunklassigen Anstalten statt. 
8 4. 
Das Ministerium, Abteilung für Unterrichts-Angelegenheiten, bestimmt nach An— 
hörung des Direktors die Lehrer, die neben dem Direktor mit der Ausbildung der Kan- 
didaten beauftragt werden. Der Direktor und die beauftragten Lehrer tragen die Ver- 
antwortung für die Ausbildung der Kandidaten. Für jeden Kandidaten ist ein Ober- 
lehrer zu bestimmen, dem die Sorge für die Ausbildung des Kandidaten besonders 
obliegt. Neben den beauftragten Lehrern kann der Direktor auch andere Lehrer der 
Anstalt als Helfer zur Ausbildung der Kandidaten heranziehen. Alle Mitglieder des 
Lehrerkollegiums sind verpflichtet, die Ausbildung der Kandidaten zu fördern und ihnen 
bei ihrer pädagogischen und wissenschaftlichen Weiterbildung mit Rat und Tat zu belfen. 
  
86. 
Für die pädagogische Unterweisung der Kandidaten finden während der ganzen 
Vorbereitungszeit (mit Ausnahme der Ferien) unter Leitung des Direktors oder eines 
beauftragten Lehrers in mindestens zwei Stunden wöchentlich Sitzungen statt, zu denen 
auch die übrigen Lehrer Zutritt haben. Gegenstände der Verhandlungen in diesen 
Sitzungen find: 
1. Die geschichtliche Entwickelung des Erziehungs= und Unterrichtswesens und 
die darin hervortretenden Bildungsideale. 
2. Verfassung des deutschen, besonders auch des preußischen Unterrichtswesens. 
3. . Unterrichtslehre der Fächer, in denen der Kandidat eine Lehrbefähigung 
erworben hat. Behandlung der schriftlichen Schülerarbeiten in diesen 
Fächern. . 
Unterrichtslehre der Fächer, in denen der Kandidat zwar keine Lehrbefähi- 
gung besitzt, die aber mit seinen Fächern zusammenhängen, insbesondere 
auch derjenigen Fächer, die für alle höheren Lehranstalten die gleiche Be- 
deutung haben: Religion, Deutsch, Geschichte. Die Stellung der einzelnen 
Fächer im Gesamtorganismus der Schule. #„ 
Anweisung für den Besuch von Unterrichtsstunden anderer sowie für die 
Vorbereitung auf den eigenen Unterricht und für die Behandlung der schrift- 
lichen Schülerarbeiten. Besprechung der von den Kandidaten errteilten 
Lehrstunden. u 
Fragen der Psychologie und Ethik, die für Erziehung und Unterricht wichtig 
sind (bei gegebener Gelegenheit ist auch auf krankhafte Erscheinungen des 
jugendlichen Seelenlebens einzugehen). 
  
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