Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 180. 1918. 1425 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
„Hork. Beschreibung 4 8 # D 
XVI. Streifen in Mindestgröße von 
4—100 mm 0, 50 0, Oo — 
XVII.Schärfstücke von über 100 mm 
Breite “-5Pir — — .- 
XVlILSchärfftiicke - 
a) von 30 bis 60 mm 
Breibe .. O, oo — O,so — 
— b) über 60 bis 100 mm 
« Breite 1#0 — 110 — 
XIX.Abstiche aus der Manschetten- · 
fabrikation 0%#%# — — — 
XX.Chromleder-Falzspäne mit einem 
Wassergehalt bis 20% ½ 0#%% #ne Ouo — 
XXI. J Alaungare Abfälle von Haar- 
Kalbleder und Haar-Ziegen- 
leder 
a) in Größe von mehr als 
40040mm.ohneSchnitzel 
beschnittene Ware)., 1, 
b) bis 40040 mm. 0% 
89. 
Mengenfeststellungen und Zahlungsbedingungen. 
1. Die Höchstpreise schließen die Kosten zweimonatiger Lagerung nach dem Ver- 
kauf und die Kosten des Einsackens oder sonstigen Verpackens und der Beförderung 
nach dem nächsten Güterbahnhof bezw. Postamt oder bis zur nächsten Schiffsladestelle, 
sowie die Kosten der Verladung und die Umsatzsteuer ein. 
2. Stellt der Verkäufer zum Verpacken eigene Säcke zur Verfügung, so darf 
er neben dem Hoöchstpreis eine Eeblirr für Miete und Abnutzung berechnen, welche ins- 
gesamt 4 Pfennig für je 1 Kilogramm Lederabfälle und für jeden angefangenen Monat 
· 1)AuchlefällemithöhekemWassergehaltwerdenvonderKriegsleder-Aktiengefellfchaftkäuf- 
lich übernommen, allerdings zu entsprechend niedrigeren Preisen. 
296
	        
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