Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 187. 1453 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großhersogtum Meckhlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 1. November 1918. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hinterbliebenen-Versorgung. (2) Be- 
kanntmachung, betreffend Bewirtschaftung der Kohlrüben. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 28. Oktober 1918, betreffend Hinterbliebenen-Ver- 
sorgung. 
er nachstehende Erlaß des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zu Ber- 
lin vom 28. August 1918 betreffend die Einreichung der Anträge auf Hinter- 
bliebenen-Versorgung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Zivilbehörden werden insbesondere auf Absatz 3 des Erlasses hinge- 
wiesen. 
Schwerin, den 28. Oktober 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
Kriegsministerium. Berlin, den 28. August 1918. 
Nr. 3345/8 — 18 CB V. 
Betrifft: Hinterbliebenen-Versorgung. 
In Abänderung der Ziffern 1—3 und 5 des Erlasses vom 5. September 1914 
— Armee-Verordnungsblatt 328/329 — wird, um eine rechtzeitige Anweisung der 
Versorgungsgebührnisse zu ermöglichen, bestimmt: ç 
1. Die Anträge auf Bewilligung der gesetzlich zustehenden Versorgungsgebührnisse 
für die Witwen und Waisen von Otzierin des Friedensstandes und von im 
304
	        
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