Ar. 187. 1453
Regierungs-Blatt
für das
Großhersogtum Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 1. November 1918.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hinterbliebenen-Versorgung. (2) Be-
kanntmachung, betreffend Bewirtschaftung der Kohlrüben.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 28. Oktober 1918, betreffend Hinterbliebenen-Ver-
sorgung.
er nachstehende Erlaß des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zu Ber-
lin vom 28. August 1918 betreffend die Einreichung der Anträge auf Hinter-
bliebenen-Versorgung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Zivilbehörden werden insbesondere auf Absatz 3 des Erlasses hinge-
wiesen.
Schwerin, den 28. Oktober 1918.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Kriegsministerium. Berlin, den 28. August 1918.
Nr. 3345/8 — 18 CB V.
Betrifft: Hinterbliebenen-Versorgung.
In Abänderung der Ziffern 1—3 und 5 des Erlasses vom 5. September 1914
— Armee-Verordnungsblatt 328/329 — wird, um eine rechtzeitige Anweisung der
Versorgungsgebührnisse zu ermöglichen, bestimmt: ç
1. Die Anträge auf Bewilligung der gesetzlich zustehenden Versorgungsgebührnisse
für die Witwen und Waisen von Otzierin des Friedensstandes und von im
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