Metadaten : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar.  194.  1491

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Meckleuburg-Schwerin.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  9.  November  1918.

Inhalt.
I.  Abteilung.  (Nr.  34.)  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Einführung  einer  auf  den
Grundsätzen  des  parlamentarischen  Systems  beruhenden  Landesverfassung.

I.  Abteilung.

(Nr.  34.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  8.  November  1918,  betreffend  Einführung
einer  auf  den  Grundsätzen  des  parlamentarischen  Systems  beruhenden  Landesverfassung.

achdem  Uns  von  Vertretern  weiter  Kreise  der  Bevölkerung  dringende  Wünsche
wegen  der  politischen  Neuorientierung  des  Landes  kundgegeben  worden  sind,  bestimmen
  Wir  hierdurch  das  Nachstehende:

1.  Es  soll  sofort  in  Mecklenburg  eine  auf  den  Grundsätzen  des  parlamentarischen
  Systems  beruhende  Landesverfassung  eingeführt  werden,  die
eine  Vertretung  des  Volkes  durch  eine  Kammer  vorsieht,  welche  auf
Grund  des  allgemeinen,  gleichen,  geheimen  und  unmittelbaren  Wahlrechts
  gewählt  wird.

2.  Wir  haben  den  Mitgliedern  Unseres  Staatsministeriums  auf  ihre
Bitte  die  Entlassung  aus  ihren  Amtern  in  Gnaden  bewilligt.

3.  Wir  werden  bald  ein  neues  Ministerium  bilden  aus  einer  größeren
Zahl  von  Angehörigen  der  in  Mecklenburg  vertretenen  Parteien  der
Linken  des  Reichstags.

Gegeben  durch  Unser  Staatsministerium.
Schwerin,  den  8.  November  1918.

Friedrich  Franz.
Langfeld.  v.  Blücher.  L.  v.  Meerheimb.
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