Ar. 194. 1491
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 9. November 1918.
Inhalt.
I. Abteilung. (Nr. 34.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Einführung einer auf den
Grundsätzen des parlamentarischen Systems beruhenden Landesverfassung.
I. Abteilung.
(Nr. 34.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1918, betreffend Einführung
einer auf den Grundsätzen des parlamentarischen Systems beruhenden Landesverfassung.
achdem Uns von Vertretern weiter Kreise der Bevölkerung dringende Wünsche
wegen der politischen Neuorientierung des Landes kundgegeben worden sind, bestimmen
Wir hierdurch das Nachstehende:
1. Es soll sofort in Mecklenburg eine auf den Grundsätzen des parlamentarischen
Systems beruhende Landesverfassung eingeführt werden, die
eine Vertretung des Volkes durch eine Kammer vorsieht, welche auf
Grund des allgemeinen, gleichen, geheimen und unmittelbaren Wahlrechts
gewählt wird.
2. Wir haben den Mitgliedern Unseres Staatsministeriums auf ihre
Bitte die Entlassung aus ihren Amtern in Gnaden bewilligt.
3. Wir werden bald ein neues Ministerium bilden aus einer größeren
Zahl von Angehörigen der in Mecklenburg vertretenen Parteien der
Linken des Reichstags.
Gegeben durch Unser Staatsministerium.
Schwerin, den 8. November 1918.
Friedrich Franz.
Langfeld. v. Blücher. L. v. Meerheimb.
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