Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1502 Nr 198. 1918. 
gehend ein gLroßer Mangel an Wohnräumen entstehen wird. Diesem 
Mangel abzuhelfen, müssen sofort energische Maßregeln ergriffen werden. Zu- 
nächst wird beschleunigt festzustellen sein, wieviel Platz vorhanden ist 
oder geschaffen werden kann und wieviel davon heizbar ist. 
Offentliche Gebäude werden in weitem Umfange, z. B. durch Zusammenlegen 
von Behörden und Schulen, benutzbar gemacht werden können. Aber auch 
die Heranziehung von Privatwohnungen wird unvermeid- 
lich sein. Alle Gemeindebehörden werden daher hierdurch angewiesen, unver- 
züglich ihre Einwohner aufzufordern, alle unbenutzten oder überflüssigen Wohn- 
räume freiwillig zur Aufnahme von Mietern zur Verfügung zu stellen. Dabei 
wird ausdrücklich hervorzuheben sein, daß der Vermieter für die Beheizung der 
Räume nicht aufzukommen hat. Sollte diese Aufforderung zu frei- 
willigen Meldungen nicht den gewünschten Erfolg haben, 
so wird schon jetzt darauf hingewiesen, daß mit einer 
zwangsweisen Heranziehung der Privatwohnungen zu 
rechnen sein wird, wobei denjenigen, die freiwillig Räume zur Verfügung 
gestellt haben, Anrechnung in weitestem Maße zugesichert wird. 
Die Ausführung der Unterbringung erfolgt unter Leitung des Staats- 
kommissars für Demobilmachung und der Demobilmachungsausschüsse und 
unter Mitwirkung der Gemeindebehörden. Alle Berichte über die in den einzel- 
nen Gemeinden verfügbaren Wohnräume sind beschleunigt an die Demobil- 
machungsausschüsse zu richten und dem Staatskommissar für die Demobil- 
machung abschriftlich mitzuteilen.. Im übrigen werden die Gemeindebehörden 
sich wegen der Durchführung der Unterbringung mit den Demobilmachungs- 
ausschüssen in Verbindung zu setzen haben. 
Schwerin, den 14. November 1918. 
Ministerium des Innern. 
Dr. Wendorff.
	        
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