Nr. 202. 1519
Regierungs-Blatt
Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1918.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 18. November 1918.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung über die Bezeichnung der Behörden des Landes und die von
ihnen zu verwendenden Vordrucke und Stempel. (2) Bekanntmachung, betreffend Heilig-
haltung des Buß= und Bettages am 20. November 1918.
(1) Bekanntmachung vom 16. November 1918 über die Bezeichnung der Be-
hörden des Landes und die von ihnen zu verwendenden Vordrucke und Stempel.
Die Behörden des Landes werden von nun an nicht mehr als Großherzog=
liche, sondern als Mecklenburg-Schwerinsche Behörden bezeichnet.
Alle von den Behörden bisher verwendeten Vordrucke sind aufzubrauchen,
dabei sind aber die im Vordruck sich findenden Worte „Großherzoglich“ usw. zu
durchstreichen und durch die dem ersten Absatz dieser Bekanntmachung ent-
sprechenden Worte zu ersetzen.
Die im Gebrauch der Behörden befindlichen Gummistempel werden weiter
verwendet. Enthalten sie das Wort „Großherzoglich“ usw., so ist dies durch
Ausschneiden aus dem Stempel zu entfernen; läßt sich die Entfernung nicht
durchführen, so ist das Wort in dem Stempelabdruck zu durchstreichen.
Wegen der Siegel der Behörden folgt weitere Anordnung.
Schwerin, den 16. November 1918.
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium.
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Sipvkovich.
Starosson.
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