Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 205. 1525 
Regierungs-Blatt 
Mecklenburg -Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
  
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung, betreffend Eingaben ohne Unterschrift. (2) Bekanntmachung, 
betreffend die Landesklöster. (3) Bekanntmachung zum Ernährungssystem. 
  
(1) Bekanntmachung vom 18. November 1918, betreffend Emgaben ohne 
Unterschrift. 
Eingaben ohne Unterschrift kann das Staatsministerium nicht berück- 
sichtigen. 
Schwerin, den 18. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Staatsministerium. 
Dr. Wendorff. Dethloff. Erdmann. Sivkovich. Starosson. 
(2) Bekanntmachung vom 18. November 19198, betreffend die Landesklöster. 
Die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Landesklöster Dobbertin, 
Malchow und Ribnitz wird durch das Staatsgrundgesetz erfolgen. Die Verwal- 
tung des Klostervermögens einschließlich der dazu gehörenden Klostergüter und 
Forsten wird schon jetzt der Staatsregierung unterstellt. Das Finanzministe- 
rium, Abteilung für Domänen und Forsten, ist beauftragt, die Aufsicht über die 
gesamte Verwaltung der Klöster zu führen und die dazu erforderlichen näheren 
Anordnungen zu treffen. 
325
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.