Nr. 209. 1918. 1639
Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so darf d ·
höhkren Höchstpreises verlangen. bapreis, so arf der Anbauer die Zahlung des
Berlin, den 10. Dezember 1917.
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts.
von Waldow. «
Herbstgemllse.
Für Anbauer:
Anbauorts,-.·.·........................
Unterer Verwaltungsbezirk (Kreis, Bezirksamt, Amtshaupt-
mannschaft, Oberamt und so weiter):
Regierungsbezirk: '
Provinz:
Lieferungsvertrag.“)
Zwischen der *
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin
" (Erwerber),
und
den .. . . (Anbauer)
wird die nachstehende Vereinbarung getroffen:
. §1«
DerAnbauer...... -..... —.............
verpflichtet sich,
entweder: *) a) für die Ernte 1919 anzubauen
. . .. ha (Feldmark . . . J mit Herbstweißkohl,
.ha ehna . . . Nnmit Dauerweißkohl,
ha (Feldmark ) mit Herbstrotkohl,
..ha (Feldmark mit Dauerrotkohl,
ha (Feldmark ) mit Herbstwirsingkohl,
) Den von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossenen Ver-
trägen gede in ihrer WMeschsstele surw alle diejenigen Verträge gleich, welche mit Genehmigung
der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungzabteilung, von anderer Seite zugunsten von Kom-
munalverbänden oder Großverbrauchern getätint sind. Die Beauftragten solcher Bedarfsstellen be-
finden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Berechtigung zu Vertragsabschlüssen.
*8) Nichtpassendes ist zu durchstreichen.