Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 209. 1918. 1639 
Höchstpreis höher sein als der Vertragspreis, so darf d · 
höhkren Höchstpreises verlangen. bapreis, so arf der Anbauer die Zahlung des 
Berlin, den 10. Dezember 1917. 
Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. 
von Waldow. « 
Herbstgemllse. 
Für Anbauer: 
Anbauorts,-.·.·........................ 
Unterer Verwaltungsbezirk (Kreis, Bezirksamt, Amtshaupt- 
mannschaft, Oberamt und so weiter): 
Regierungsbezirk: ' 
Provinz: 
Lieferungsvertrag.“) 
Zwischen der * 
Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, in Berlin 
" (Erwerber), 
und 
den .. . . (Anbauer) 
wird die nachstehende Vereinbarung getroffen: 
. §1« 
DerAnbauer...... -..... —............. 
verpflichtet sich, 
entweder: *) a) für die Ernte 1919 anzubauen 
. . .. ha (Feldmark . . . J mit Herbstweißkohl, 
.ha ehna . . . Nnmit Dauerweißkohl, 
ha (Feldmark ) mit Herbstrotkohl, 
..ha (Feldmark mit Dauerrotkohl, 
ha (Feldmark ) mit Herbstwirsingkohl, 
) Den von der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung, abgeschlossenen Ver- 
trägen gede in ihrer WMeschsstele surw alle diejenigen Verträge gleich, welche mit Genehmigung 
der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungzabteilung, von anderer Seite zugunsten von Kom- 
munalverbänden oder Großverbrauchern getätint sind. Die Beauftragten solcher Bedarfsstellen be- 
finden sich im Besitze amtlicher Ausweise über ihre Berechtigung zu Vertragsabschlüssen. 
*8) Nichtpassendes ist zu durchstreichen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.