Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 211. 1555 
Regierungs-Blatt 
Wehlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 28. November 1918. 
en — Inhalt. 
(.) Bekanntmachung, betreffend Tanzlustbarkeiten. (2) Bekanntmachung, be- 
treffend eine bevorstehende Amnestie. 
  
  
  
  
- 
(1) Bekanntmachung vom 26. November 1918, betreffend Tanzluftbarkeiten. 
Nachdem der Belagerungszustand aufgehoben worden ist, sind die Bekannt- 
machungen vom 4. Oktober 1915, betreffend das Verbot von Vereinstanzlust- 
barkeiten, sowie betreffend öffentliche und Vereinstanzlustbarkeiten, — Rbl. Nr. 
161 von 1915 Seite 866 —, außer Kraft getreten. 
Schwerin, den 26. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium des Innern. 
Dr. Wendorff. 
  
(2) Bekanntmachung vom 25. November 1918, betreffend eine bevorstehende 
Amnestie. 
Mit Rücksicht auf eine bevorstehende Amnestie werden die Strafvoll- 
streckungsbehörden angewiesen, die Vollstreckung von Strafen, die nicht schwerer 
sind als drei Monate Gefängnis, nicht mehr einzuleiten, und bereits angetretene 
Strafen von nicht mehr als drei Monaten sofort zu unterbrechen. 
Schwerin, den 25. November 1918. 
Mecklenburg-Schwerinsches Justizministerium. 
Im Auftrage: Heuck. 
333 
— —
	        
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