Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 214. 1576 
Regierungs-Blatt 
Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 2. Dezember 1918. 
Inhalt. 
(1) Bekanntmachung, betreffend Erwerbslosenfürsorge. (2) Bekanntmachung, be- 
treffend die Kreisbehörden für Volksernährung. (3) Bekanntmachung, betreffend die 
Gewährung einmaliger Kriegsteuerungszulagen an die beim Heere usw. Dienst tuenden 
Beamten usw. 
  
  
  
  
(1) Bekanntmachung vom 30. November 1918, betreffend Erwerbslosenfürsorge. 
Auf Grund des § 17 der am 13. November 1918 vom Reichsamt für die 
wirtschaftliche Demobilmachung erlassene Verordnung über Erwerbslosenfürsorge 
(REl. S. 1305) bemerkt das unterzeichnete Ministerium zur Ausführung 
dieser Verordnung folgendes: 
I. Im allgemeinen: 
Während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung werden wesentliche 
Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkte nicht vermeidlich sein. Die Umstellung 
des Wirtschaftslebens von der Kriegs= zur Friedensarbeit, die Rückkehr der großen 
Zahl Heeresangehöriger und die Abwanderung der Kriegsgefangenen machen 
erhebliche Verschiebungen erforderlich. Mit allen zu Gebote stehenden Mitteln 
und in einmütigem Zusammenwirken aller beteiligten Stellen wird dahin zu 
streben sein, der werktätigen Bevölkerung unter Überwindung der bestehenden 
Erschwernisse weitgehendst durch Schaffung von Arbeitsgelegenheit die Möglich- 
keit ausreichenden Arbeitsverdienstes zu sichern und dadurch der Erwerbslosig= 
keit vorzubeugen. *sierv ç 
Unbeschadet dieses Hauptgrundsatzes, der die schwierige Ubergangszeit vor- 
weg beherrschen muß, und dem die Verordnung Rechnung trägt, ist Vorsorge für 
die Fälle, in denen Erwerbslosigkeit trotz aller Gegenmaßnahmen nicht zu ver- 
hindern ist, notwendig. Die Verordnung gibt dafür eine allgemeine und ver- 
pflichtende Regelung unter bestimmten Mindestbedingungen. 
  
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