Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

1576 Nr. 214. 1918. 
Da die Verordnung sich nicht auf Arheitslosenfürsorge beschränkt, sondern 
Erwerbslosenfürsorge vorschreibt, läßt sie erkennen, daß nicht nur Arbeitnehmer 
sondern auch Angehörige selbständiger Berufe, z. B. Handwerker, bei Zutreffen 
der Voraussetzungen der Verordnung Anspruch auf Erwerbslosenfürsorge haben. 
Träger der Fürsorge sind (siehe unten zu § 2) die Bezirke der Kommunal= 
verbände. Ihre Sache ist es, im Rahmen der Verordnung umgehend die Rege- 
lung im einzelnen vorzunehmen. Keinesfalls dürfen Erwerbslose 
darunter leiden, daß die endgültige Regelung noch nicht 
abgeschlossen ist; gegebenenfalls wird vorläufig und ausreichend zu helfeu. 
sein. 
Es wird erwartet, daß die Bezirke der Kommunalverbände sich bei der all- 
gemeinen Regelung der Fürsorge, insbesondere bei Bestimmung der Höhe der 
Unterstützung, und bei der Durchführung der Fürsorge jeder Engherzigkeit ent- 
halten. Die Erwerbslosenhilfe darf allerdings nicht dazu ausarten, gewollte 
Arbeitslosigkeit und Trägheit zu fördern, und eine scharfe Kontrolle zur Verhinde- 
rung solchen Mißbrauches muß einsetzen. Aber es wird unbedingt dafür 
Sorge zu tragen sein, daß die unverschuldet Erwerbslosen 
vor Notgeschützt sind. 
  
II. Im einzelnen. 
Gemeinden im Sinne der Verordnung sind die Bezirke der Kommunal= 
verbände nach Maßgabe der Verordnung, betreffend Kommunalverbände vom 
29. Juni 1917 (Rbl. Nr. 112), insbesondere die Städte für ihr Gebiet. 
Zu § 3. 
Kommunalaufsichtsbehörde im Sinne der Verordnung ist die Mecklenburg- 
Schwerinsche Gewerbekommission zu Schwerin. 
Zu § 4. 
Anträge auf Bewilligung einer Erhöhung der Reichsbeihilfe für leistungs- 
schwache Kommunalverbandsbezirke sind durch Vermittlung des unterzeichneten 
Ministeriums an das Reichsschatzamt zu richten. 
Zu § 5. 
Absatz 2 bezieht sich gleichmäßig auf Kriegsteilnehmer und andere Erwerbs- 
lose. 
Von einem Zwang gegen Erwerbslose zur Rückkehr in den früheren Wohn- 
ort ist abgesehen, es ist aber dringend erwünscht, daß die werktätige Bevölkerung
	        
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