1710 Nr. 231. 1918.
schläge mit den Stimmzetteln nach Schluß der Abstimmung darf die Wahlurne
uht wieder geöffnet werden.
Es ist entweder durch Bereitstellung eines oder mehrerer Nebenräume, die
nur durch das Wahllokal betretbar und unmittelbar mit ihm verbunden sind, oder
durch Vorrichtungen an einem oder mehreren von dem Vorstandstische getrennten
Nebentischen Vorsorge dgfür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet
in den Umschlag legen kann.
Je ein Abdruck der Verordnung vom 7. Dezember 1918, Rbl. Nr. 219
S. 1603 ff., dieser Wahlordnung und der nach §. 28 für den Wahlkreis erlassenen
Bekanntmachung ist im Wahlraum auszulegen.
834.
Die Stimmzettel dürfen mit keinem Kennzeichen versehen sein; sie sollen
9:12 Zentimeter groß und von mittelstarkem Schreibpapier sein und sind vondem
Wähler in einem mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag, der sonst
kein Kennzeichen haben darf, abzugeben. Die Umschläge sollen 12: 15 Zentimeter
groß und aus undurchsichtigem Papier hergestellt sein; sie werden den
Wahlvorständen geliefert und sind im Wahlraum in der erforderlichen Zahl
auszulegen.
Im Wahlraum dürfen Stimmzettel weder aufgelegt noch verteilt werden.
8 35.
Die Wahlhandlung. wird damit eröffnet, daß der Wahlvorsteher den Schriftführer
und die Beisitzer durch Handschlag an Eides Statt verpflichtet und so den
Wahlvorstand bildet.
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als 3 Mitglieder des
Wahlvorstandes gegenwärtig sein. Der Wahlvorsteher und der Schriftführer
dürfen sich während der Wahlhandlung nicht gleichzeitig entfernen; verläßt einer
von ihnen vorübergehend den Wahlraum, so ist mit seiner Vertretung ein anderes
Mitglied des Wahlvorstandes zu beauftragen.
36.
Feder hat Zutritt zum Wahlraum. Ansprachen darf niemand darin halten.
Nur der Wahlvorstand darf über das Wahlgeschäft beraten und beschließen.
Der Wahlvorstand kann jeden aus dem Wahlraume verweisen, der die Ruhe
und Ordnung der Wahlhandlung stört; ein Wahlberechtigter des Stimmbezirks,
der hiervon betroffen wird, darf vorher seine Stimme abgeben.