Full text : Staatsrecht, Völkerrecht und Politik. Dritter Band. (3)

970  Die  Erziehung

das  den  mittleren  und  selbst  den  höheren  und  reicheren  Ständen  angehörige
  Mädchen,  welches  voraussichtlich  als  Frau  in  dieselben  Verhältnisse
eintreten  wird,  hat  nämlich  im  Wesentlichen  keine  anderen  Leebensaufgaben,
als  die  Tochter  einer  Familie  aus  den  mittleren  und  selbst  aus  den  ürmeren
und  unteren  Ständen;  auch  sie  soll  Gattin,  Mutter  und  Hausfrau  werden.
Und  nur  insoferne  besteht  eine  Verschiedenheit,  als  das  Weib  in  den
höheren  und  gebildeteren  Lebenskreisen  eine  feinere  Ausbildung  und
manchfachere  Kenntnisse  einerseits  ertragen  kann,  ohne  durch  dieselben
und  ihren  Widerspruch  durch  die  Umgebungen  und  täglichen  Beschäftigungen
  unglücklich  zu  werden,  andererseits  solcher  auch  bedarf,  um  geliebt,
  geachtet  und  einflussreich  zu  sein.  Wenn  also  auch  mit  Berücksichtigung
  dieser  nicht  gleichmässigen  Forderungen  verschiedene  Gattungen
von  Mädchenschulen  nothwendig  sind,  so  müssen  sie  doch  alle  die  gleiche
Grundlage  und  Richtung  haben  und  es  kann  nur  eine  verschiedene  Ausdehnung
  und  Zeitdauer  des  Unterrichtes  stattfinden.  Es  mag  also  zweckmässig
  sein,  auch  hier  dreierlei  Gattungen  von  Schulen  zu  haben,  nämlich
blosse  Volksschulen,  Mittelschulen  und  höhere  Erziehungsanstalten;  allein
dieselben  sind  keineswegs  nach  Aufgabe  und  Einrichtung  in  der  Art  verschieden,
  wie  diess  bei  den  Volksschulen,  Gewerbeschulen  und  Gelehrtenschulen
  der  Knaben  und  Jünglinge  der  Fall  ist.  Es  wird  bei  den  höheren
Gattungen  nur  der  gleichen  Grundlage  Weiteres  beigefügt.

Zweitens  ist  unzweifelhaft,  dass  bei  Mädchen  in  Betreff  der  Erziehung
in  der  Familie  gerade  das  umgekehrte  Verhältniss  stattfindet,  wie  bei  den
Knaben.  Während  es  nämlich  für  die  letzteren  unbestritten  gut  und  selbst
Bedürfniss  ist,  mit  Altersgenossen  gemeinschaftlich  aufzuwachsen  und  unterrichtet
  zu  werden,  dadurch  aber  von  frühe  an  Menschenkenntniss  und
Selbstständigkeit  zu  erlangen  und  durch  Wetteifer  angespornt  zu  werden,
und  während  also  hier  keineswegs  bloss  der  Kostenpunkt  gegen  eine
abgeschlossene  häusliche  Erziebung  spricht,  sondern  eine  solche  im
Wesentlichen  und  in  der  Regel  als  eine  verfehlte  bezeichnet  werden  muss:
verhält  sich  bei  Mädchen  die  Sache  gerade  umgekehrt.  Für  sie  wäre
allgemein  eine  Erziehung  nur  in  der  Familie  das  Richtige,  indem  sie  hierdurch
  am  besten,  weil  ganz  unbewusst,  für  ibre  künftige  Bestimmung  sittlich
  und  intellectuell  gebildet  werden  würden.  Gemeinschaftliche  und
öffentliche  Erziehung  der  Mädchen  wird  also  lediglich  nur  durch  die
pekuniäre  Unmöglichkeit  oder  wenigstens  Schwierigkeit  einer  solchen  nothwendig
  weit  theureren  Erziehung  gerechtfertigt.  Je  reicher  ein  ganzes
Volk  oder  ein  bestimmter  Stand  ist,  desto  weniger  sind  öffentliche  Erziehungsanstalten
  für  Mädchen  ein  Bedürfniss.  Ansprüche  an  den  Staat
treten  also  hier  nicht  so  entschieden  und  so  allgemein  auf,  als  in  Betreff
der  Erziehung  der  männlichen  Jugend;  und  wenn,  wie  unten  näher  an-