970 Die Erziehung
das den mittleren und selbst den höheren und reicheren Ständen angehörige
Mädchen, welches voraussichtlich als Frau in dieselben Verhältnisse
eintreten wird, hat nämlich im Wesentlichen keine anderen Leebensaufgaben,
als die Tochter einer Familie aus den mittleren und selbst aus den ürmeren
und unteren Ständen; auch sie soll Gattin, Mutter und Hausfrau werden.
Und nur insoferne besteht eine Verschiedenheit, als das Weib in den
höheren und gebildeteren Lebenskreisen eine feinere Ausbildung und
manchfachere Kenntnisse einerseits ertragen kann, ohne durch dieselben
und ihren Widerspruch durch die Umgebungen und täglichen Beschäftigungen
unglücklich zu werden, andererseits solcher auch bedarf, um geliebt,
geachtet und einflussreich zu sein. Wenn also auch mit Berücksichtigung
dieser nicht gleichmässigen Forderungen verschiedene Gattungen
von Mädchenschulen nothwendig sind, so müssen sie doch alle die gleiche
Grundlage und Richtung haben und es kann nur eine verschiedene Ausdehnung
und Zeitdauer des Unterrichtes stattfinden. Es mag also zweckmässig
sein, auch hier dreierlei Gattungen von Schulen zu haben, nämlich
blosse Volksschulen, Mittelschulen und höhere Erziehungsanstalten; allein
dieselben sind keineswegs nach Aufgabe und Einrichtung in der Art verschieden,
wie diess bei den Volksschulen, Gewerbeschulen und Gelehrtenschulen
der Knaben und Jünglinge der Fall ist. Es wird bei den höheren
Gattungen nur der gleichen Grundlage Weiteres beigefügt.
Zweitens ist unzweifelhaft, dass bei Mädchen in Betreff der Erziehung
in der Familie gerade das umgekehrte Verhältniss stattfindet, wie bei den
Knaben. Während es nämlich für die letzteren unbestritten gut und selbst
Bedürfniss ist, mit Altersgenossen gemeinschaftlich aufzuwachsen und unterrichtet
zu werden, dadurch aber von frühe an Menschenkenntniss und
Selbstständigkeit zu erlangen und durch Wetteifer angespornt zu werden,
und während also hier keineswegs bloss der Kostenpunkt gegen eine
abgeschlossene häusliche Erziebung spricht, sondern eine solche im
Wesentlichen und in der Regel als eine verfehlte bezeichnet werden muss:
verhält sich bei Mädchen die Sache gerade umgekehrt. Für sie wäre
allgemein eine Erziehung nur in der Familie das Richtige, indem sie hierdurch
am besten, weil ganz unbewusst, für ibre künftige Bestimmung sittlich
und intellectuell gebildet werden würden. Gemeinschaftliche und
öffentliche Erziehung der Mädchen wird also lediglich nur durch die
pekuniäre Unmöglichkeit oder wenigstens Schwierigkeit einer solchen nothwendig
weit theureren Erziehung gerechtfertigt. Je reicher ein ganzes
Volk oder ein bestimmter Stand ist, desto weniger sind öffentliche Erziehungsanstalten
für Mädchen ein Bedürfniss. Ansprüche an den Staat
treten also hier nicht so entschieden und so allgemein auf, als in Betreff
der Erziehung der männlichen Jugend; und wenn, wie unten näher an-