Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 30. 1918. 255 
III. Beim Absatz durch die Kleinhändler an die Verbraucher 
(Kleinhandelspreis) für 1 kg. 
1. Brombeer-, Erdbeer-, Himbeer.. Preißelbeer-, Kirsch-, Jo- 
hannisbeer-, Stachelbeer= und Heidelbeersirup (40 Teile Mutter- 
saft zu 60 Teilen Zucker) 2,55 * 
2. Himbeer= und Kirschsirup (35 Teile Muttersaft 65 Teilen 
Zucker) . 245X 
Beim Absatz der 40prozentigen Sirupe in i Apotheken. in Mengen von 100 g und 
weniger dürfen für je 10 g 2,8 Pf. gerechnet werden. 
Für den Verkauf in Flaschen, die einen halben bis zwei Liter enthalten, darf 
ein Aufschlag bis zu 0,65 .X für die Flasche erhoben werden. Für kleinere Packungen 
ist ein entsprechend geringerer Aufschlag zu berechnen. 
IV. Die vorstehenden Preise für Muttersäfte und Sirupe gelten zugleich- als 
„Grundpreise für andere aus Muttersäften und Sirupen hergestellte Erzeugnisse. 
V. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 4. Februar 1918. 
Kiiegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmoladen m. (.5 
Klein. I!r. Lehmann. 
(2) Bekanntmachung vom 15. Februar 1918 über Bier und bierähnliche 
Getränke. 
Zur Ausführung der Verordnung des Staatssekretärs. des Kriegsernährungs- 
amts vom 24. Januar 1918 — R-Bl. S. 55 — über Bier und bierähnliche 
Getränke wird bestimmt: 
Zuständige Stelle im Sinne des § 3 der Verordnung ist die Landes- 
behörde für Volksernährung zu Schwerin. 
Schwerin, den 15. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Walter. 
(3) Bekanntmachung vom 15. Februar 1918, betrefsend Ausfuhr von Ziegen 
und Ziegenfleisch. "„ 
Nachstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu Schwerin 
vom 12. Februar 1918 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin- den 15. Februar 1918. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im' Auftrage: Walter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.