Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1856. (47)

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Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Charlottenburg,  den  17.  Mai  1856.

(L.  8.)  Friedrich  Wilhelm.

v.  Manteuffel.  v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Raumer.  v.  Weslphalen.

v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Waldersee.  Für  den  Minister  für  die  landwirthschaftlichen
  Angelegenheiten:

v.  Manteuffel.

 

(Nr.  4462.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  19.  Mai  1856.,  betreffend  die  Errichtung  einer  Hanudelskammer
  für  den  Kreis  Bochum.

A.  den  Bericht  vom  8.  Mai  d.  J.  genehmige  Ich  die  Errichtung  einer
Handelskammer  für  den  Kreis  Bochum  im  Regierungsbezirk  Arnsberg.  Die
Handelskammer  nimmt  ihren  Sitz  in  der  Stadr  Bochum.  Sie  soll  aus  neun
Mitgliedern  bestehen,  für  welche  fünf  Stellvertreter  gewählt  werden.  Zur
Theilnahme  an  der  Wahl  der  Mitglieder  und  Stellvertreter  sind  sämmtliche
Handel=  und  Gewerbetreibende  des  genannten  Kreises  berechtigt,  welche  in  der
Stenerklasse  der  Kaufleute  mit  kaufmännischen  Rechten  Gewerbesteuer  entrichten.
  Zur  Gewerbesteuer  nicht  veranlagte  Hüttengewerkschaften  werden  hinsichtlich
  der  Wahlfahigkeit  und  Wahlberechtigung  ihrer  Mitglieder,  sowie  bei  der,
nach  Vorschrift  des  F.  17.  der  Verordnung  vom  11.  Februar  1848.  über  die
Errichtung  von  Handelskammern  vorzunehmenden  Veranlagung  des  etatsmäßigen
  Kostenaufwandes  für  die  Handelskammer  als  Handlungsgesellschaften  angesehen,
  welche  in  der  Steuerklasse  der  Kaufleute  mit  kaufmännischen  Rechten
zu  einer  Gewerbesteuer  von  zwölf  Thalern  veranlagt  sind.  Im  Uebrigen  sinden
  die  Vorschriften  der  gedachten  Verordnung  vom  11.  Februar  1848.  Anwendung.

Leeser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  öffentlichen  Kenntniß
zu  bringen.

Charlottenburg,  den  19.  Mai  1856.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.
An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

(Nr.  4463.)